Kanzlei cyfire für die Knieper Verwaltungs GmbH – Foto-Abmahnung

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Ein Unternehmen aus der Gastronomie mandatierte uns vor kurzem wegen einer von der Anwaltskanzlei cyfire Rechtsanwaltsgesellschaft UG für die Knieper Verwaltungs GmbH ausgesprochenen Abmahnung. Darin behaupten die Anwälte von „cyfire“, unser Mandat hätte das Foto, welches unter www.marions-kochbuch.de abrufbar gewesen sei, unrechtmäßig verwendet. Die Knieper Verwaltungs GmbH sei Inhabrin der Exklusivrechte an dem Foto und habe daher alleine das Recht über die Nutzung und die Bedingungen efür eine Nutzung ds Bildes zu entscheiden. Unser Mandant habe ohne die erforderliche Nutzungslizenz auf seiner Internetseite das Bild in einer Collage abgebildet und damit die Rechte der Knieper Verwaltung GmbH verletzt.

Abmahnungen wegen der Nutzung von auf „Marions Kochbuch“ veröffentlichten Fotos sind verbreitet.

Zunächst vorweg: 

Wenn Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine ähnliche Abmahnung, einstweilige Verfügung oder sogar eine Klageschrift der Knieper Verwaltungs GmbH, vertreten durch die cyfire Rechtsanwaltsgesellschaft UG, zugegangen ist, sollten Sie umgehend professionellen Rat suchen. Die Erfahrung zeigt, dass Foto-Abmahnungen nicht einfach ausgesessen werden können. Etwaige Ansprüche der Rechteinhaber verjähren erst nach Jahren. Nutzen Sie die Möglichkeit der kostenfreien Ersteinschätzung durch die Fachleute von Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Münster. Aus einer Vielzahl an Abmahnverfahren in den Feldern Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Urheberrecht haben wir nicht nur große Erfahrung in den entscheidenden Rechtsfragen, sondern kennen häufig auch die abmahnenden Unternehmen und Kanzleien.

Sie erreichen uns telefonisch unter: 0251 20 86 80 30 oder per E-Mail an info@wd-recht.de


Von der Knieper Verwaltungs GmbH geltend gemachte Ansprüche

Für seine Mandantin fordert die cyfire Rechtsanwaltsgesellschaft UG

  • Unterlassung der Verwendung des Bildes auf der Website sowie die Zusendung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (eine vorformulierte und für die Knieper Verwaltungs GmbH günstige Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung liegt der Abmahnung bei)
  • Auskunft über den Umfang der angeblichen Verwendung des Fotos wie etwa den Zeitpunkt der erstmaligen und letztmaligen Benutzung auf der Internetseite und darüber, aus welcher Quelle unser Mandant besagtes Foto erhalten hat
  • Schadensersatzzahlung im Sinne einer Lizenzanalogie in vierstelliger Höhe
  • Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten
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Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung der Knieper Verwaltungs GmbH

Wie häufig setzt die Gegenseite auch bei der uns vorliegenden Abmahnung der cyfire Rechtsanwaltsgesellschaft UG dem Abgemahnten Fristen. Es wirkt sich in der Regel nachteilig auf Ihre Rechtsposition aus, wenn Sie nicht innerhalb der gesetzten Fristen auf die Abmahnung reagieren. Die Abmahnung ist in der Regel der letzte Schritt vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens. Im Klageverfahren oder auch im einstweiligen Rechtsschutz entstehen weitere Gebühren, die Sie als im Rechtsstreit Unterlegener tragen müssten.

Auch sollten sie nicht eigenmächtig mit den Anwälten der cyfire Rechtsanwaltsgesellschaft UG oder auch mit der Knieper Verwaltungs GmbH Kontakt aufnehmen und dadurch möglicherweise einen für Sie günstigen Ausgang des Abmahnverfahrens erschweren. Vielmehr ist es angezeigt, bereits in einem frühen Stadium anwaltlichen Rat von Experten auf Gebiet der Abmahnung zu bekommen, um rechtzeitig die richtige Strategie zu entwickeln. Auch raten wir nachdrücklich davon ab, die Ihnen von der Gegenseite zugesandte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne Weiteres zu unterzeichnen oder Zahlungen an die Gegenseite zu leisten. 


Zusammengefasst – diese vier Punkte sollten Sie in jedem Fall beachten:

  •     Ruhig bleiben und die gesetzten Fristen nicht aus den Augen verlieren!
  •     Keinen Kontakt und schon gar keine Zahlung an die Gegenseite! 
  •     Keine Abgabe der Unterlassungserklärung ohne Prüfung und Modifikation!
  •     Kontaktaufnahme mit einem Fachanwalt!

Wir von der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB kennen die Anwälte der Abmahnenden und die zugrundeliegenden Rechtsfragen häufig sehr genau. Wie auch unsere Fachanwaltschaften zeigen, verfügen wir über langjährige Erfahrung im Bereich des Urheberrechts. Ich selbst bin unter anderem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.


Nehmen Sie die kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwälte in Anspruch!

Sie möchten unsere kostenlose Ersteinschätzung nutzen? Sie erreichen uns hierzu unter der Telefonnummer 02 51 20 86 80 30. Idealerweise senden Sie die Abmahnung zuvor per E-Mail an info@wd-recht.de und hinterlassen Ihre Rufnummer oder Sie verwenden einfach unser Direkthilfeformular. Wir melden uns dann zeitnah zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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