Kanzlei De Gaulle Fleurance & Associés wegen unlizenzierter Benutzung des Computerprogramms „CATIA“

  • 1 Minuten Lesezeit

Abmahnung der Kanzlei De Gaulle Fleurance & Associés aus Paris, FR im Auftrag der Dassault Systèmes wegen unlizenzierter Nutzung der Software „CATIA“.

Die Kanzlei De Gaulle Fleurance & Associés aus Paris vertritt die Interessen der Dassault Systèmes. Dies ist Inhaberin der Rechte an dem Computerprogramm „CATIA“, einer CAD-Software für 3D Darstellungen. Die Kanzlei De Gaulle Fleurance & Associés verschickte nun eine Abmahnung in ihrem Namen wegen der Verletzung dieser Urheberrechte. Dem Schreiben liegt der Vorwurf zugrunde, dass der Betroffene diese Software ohne die „erforderlichen Lizenzen von Daussault Systèmes oder von ihr autorisierten Wiederverkäufern erworben“ habe. Die unlizenzierte Nutzung stelle daher eine Urheberrechtsverletzung dar.

Die Kanzlei De Gaulle Fleurance & Associés fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben wird der Ersatz der Abmahn- und Anwaltskosten geltend gemacht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

De Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Carsten Herrle

Beiträge zum Thema