Kanzlei Hegewerk Rechtsanwälte| Abmahnung wegen Urheberrecht

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Der Fotograf Herr Andreas Lindlahr lässt durch die Kanzlei Hegewerk Rechtsanwälte Abmahnungen wegen der Verletzung seiner Urheberrechte aussprechen. Wenn Sie auch eine solche urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, bieten wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Rufen Sie uns dazu unter der Telefonnummer 0251 / 20 86 80 30 an oder senden Sie uns die Abmahnung zusammen mit einer Rückrufnummer an die info@wd-recht.de. Einer unserer spezialisierten Rechtsanwälte wird sich dann zeitnah bei Ihnen für eine kostenlose Ersteinschätzung melden.

 

Was wird von Hegewerk und Andreas Lindlahr gefordert?

Die uns vorliegende Abmahnung des Fotografen und Urhebers Herrn Andreas Lindlahr richtet sich gegen die Veröffentlichung seiner Fotografien im Internet sowie die Nutzung ohne seine Benennung als Urheber. Verletzt seien dadurch die Urheberrechte aus § 19a UrhG und § 13 UrhG. Aufgrund dieser behaupteten Urheberrechtsverletzungen werden Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung nach § 97 Abs. 1 UrhG, auf Schadensersatz nach § 97 Abs. 2 UrhG und auf Aufwendungsersatz nach § 97a Abs. 3 S. 1 UrhG geltend gemacht. 

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, wobei der beiliegende Entwurf eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 6.000,00 € ausweist und in dieser Form nicht unterzeichnet werden sollte. Nach einer vorläufigen Schadensberechnung wird außerdem eine fiktive Lizenzgebühr in Höhe von 938,00 € geltend gemacht. Da der Abmahner Auskunft über den Umfang der Nutzung verlangt, behält er sich ausdrücklich vor, nach der Erteilung der Auskunft eine abschließende Schadensberechnung vorzunehmen. Zusätzlich werden im Rahmen des Schadenersatzanspruchs Sicherungs- und Dokumentationskosten in Höhe von 70,00 € und eine Umsatzsteuer in Höhe von 161,28 € geltend gemacht. 

Das Erheben der Umsatzsteuer auf den Schadensersatz erscheint uns äußerst fragwürdig. Zusätzlich wird noch die Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 710,85 € brutto verlangt. Am Ende steht ein geforderter Gesamtbetrag in Höhe von 1.880,13 €.

 

Dr. Wallscheid & Drouven – Ihre Anwälte für Urheberrecht

 Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung von der Knieper Verwaltungs GmbH und Kanzlei Albrecht - Bischoff erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster und bundesweit zur Verfügung.

 Wir verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

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Weitere Infos und Tipps zum Thema finden Sie unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/abmahnung/abmahnung-wegen-urheberrechtsverletzung/


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