Kanzlei-Kopp-Partner-Abmahnung für Frau Nadine Jedlicka – „Liebesengel“

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In dieser Woche erreichte uns das Mandat einer Abmahnung der Kanzlei Kopp Partner im Auftrag der Frau Nadine Jedlicka. Frau Jedlicka betreibt eine Agentur zur bundesweiten Vermittlung von „Homparties“, in deren Rahmen Erotikartikel verkauft werden.

In dem Abmahnschreiben heißt es, unsere Mandantschaft habe die Markenrechte der Frau Jedlicka verletzt, da sie unter einer eigenen Homepage ebenfalls die Vermittlung derartiger Partys anbiete und hierbei eine sehr ähnliche Bezeichnung wie die der Frau Jedlicka (Liebesengel) verwende.

Es werden die folgenden Ansprüche geltend gemacht:

  • Unterlassungsanspruch gem. der §§ 14, 15 MarkenG, § 8 UWG, § 94 UrhG
  • Auskunftsanspruch
  • Erstattungsanspruch der Rechtsverfolgungskosten gem. der §§ 14, 15 MarkenGm § 8 UWG, § 97 UrhG

Sinn des Auskunftsersuchens?

Der Grund dieses Auskunftsersuchens ist regelmäßig darin zu sehen, die Bezifferung eines sodann in einem weiteren Schreiben geforderten Schadensersatzbetrags vorzunehmen. Des Weiteren wird von unserem Mandanten die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.973,90 € verlangt.

Sodann lauten unsere Ratschläge für Sie:

  • Unterzeichnen Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht! Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.
  • Ignorieren Sie die Abmahnung jedoch auch nicht! Die Gegenseite könnte sodann gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollte diese unbedingt auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die regelmäßig im zweiten Schreiben geltend gemachten Schadensersatzbeträge. Lassen Sie sich daher unbedingt von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

Insbesondere raten wir dazu, die gesetzten Fristen nicht verstreichen zu lassen, da ansonsten der Erlass einer kostenträchtigen einstweiligen Verfügung droht.

In vielen Fällen lassen sich die in der Abmahnung geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit Ihnen keine weiteren Folgeabmahnungen drohen.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Fall einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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