Wir setzten unabhängige Sonderprüfung bei Volkswagen für Sie durch

  • 2 Minuten Lesezeit

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat entschieden: Der Skandal rund um den Einsatz manipulierter Software in Dieselfahrzeugen der Volkswagen AG wird von einem unabhängigen Sonderprüfer unter die Lupe genommen. Angestrengt hatte das Verfahren die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), nachdem der Autokonzern deutlich gemacht hatte, interne Berichte nicht veröffentlichen zu wollen. Rechtlich vertreten wurde die DSW von der Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft. Die Entscheidung des OLG Celle (Az.: 9 W 86/17) ist rechtskräftig.

„Die Richter haben sich unserer Rechtsauffassung angeschlossen und die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben. Damit ist die erste rechtskräftige gerichtliche Entscheidung gegen Volkswagen zur Untersuchung einer möglichen verspäteten Information des Kapitalmarktes und daraus resultierender möglicher Pflichtverletzungen von Vorstand und Aufsichtsrat ergangen“, sagt Klaus Nieding, DSW-Vizepräsident und Vorstand der Nieding + Barth Rechtsanwalts-AG. „Für die VW-Aktionäre, die im Zuge des Dieselskandals viel Geld verloren haben, ist das ein ausgesprochen guter Tag. Jetzt kommt endlich Licht in das von Volkswagen so lange gehütete Dunkel“, so Nieding weiter.

Geprüft werden soll laut Beschluss des OLG Celle nun, „ob Vorstand und Aufsichtsrat im Zusammenhang mit der Abgasthematik seit dem 22. Juni 2006 ihre Pflichten verletzt haben“. Insbesondere wird der unabhängige Sonderprüfer damit beauftragt, zu klären, „wann der Vorstand erstmals Kenntnis von der sogenannten Abgasthematik hatte oder hätte haben müssen und ob der Vorstand gegen die ad-hoc-Publizitätspflicht verstoßen hat, indem er den Kapitalmarkt nicht rechtzeitig über die sogenannte Abgasthematik aufklärte“.

Nieding weiter: „Damit wird im Interesse der Aktionäre jetzt durch einen gerichtlich bestellten Sonderprüfer untersucht, wann der Vorstand Kenntnis von der sogenannten ‚Abgasthematik’ hatte und ggfs. der Weg für Schadenersatzansprüche der Volkswagen AG gegen die entsprechenden Vorstände bereitet. Außerdem sind die Erkenntnisse des Sonderprüfers natürlich auch für die Schadenersatzklagen und die von uns repräsentierten Schadenersatzansprüche von institutionellen und privaten Aktionären von enormer Bedeutung. Erfreulicherweise folgt uns das OLG Celle in der Annahme, dass vorliegend ein qualifizierter Verdacht gegen die Vorstände der Volkswagen AG besteht, dass diese deutlich früher als bislang eingeräumt von der sogenannten Abgasthematik Kenntnis haben mussten. Ebenfalls folgt uns das OLG Celle dahingehend, dass nur ‚interne Untersuchungen’ von Volkswagen, deren Ergebnisse noch nicht einmal bekannt gegeben werden, nicht ausreichen, um den Sachverhalt im Sinne der AG und ihrer Aktionäre aufzuklären.“


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Klaus Nieding

Beiträge zum Thema