Kanzlei zeigt Weg für BWF-Geschädigte zu Schadenersatz

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Gold gehört sicher zu den faszinierendsten Formen der Geldanlage. Das gelbe Metall gilt als krisensicher und als Inflationsschutz. Gerade in unsicheren Zeiten greifen viele Anleger deshalb gerne zu Gold. Diese Vorliebe hat die BWF-Stiftung wohl genutzt, um Investoren von ihrem Modell zu überzeugen, das noch mit einem weiteren unschlagbaren Vorteil aufwarten konnte: Das Gold sollte kostenfrei bei der BWF eingelagert werden, um es nach einer vertraglich festgelegten Laufzeit zu einem garantierten Rückkaufpreis auszuhändigen – unabhängig vom Goldkurs. Bis zu 180 Prozent Rendite sollten dabei herausspringen. Am Ende stellte sich heraus, dass das Gold wohl nie wirklich vorhanden war. Jetzt stehen die BWF-Verantwortlichen wegen Anlagebetrugs vor Gericht. Für die rund 6500 geschädigten Anleger ist das aber allenfalls ein kleiner Trost. „Bei der mittlerweile insolventen Gesellschaft wird kaum etwas zu holen sein“, sagt Klaus Nieding, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft.

Doch die Kanzlei hat mit einem kürzlich erstrittenen – noch nicht rechtskräftigen – Urteil vor dem Landgericht Frankenthal (Az: 3 O 317/16) einen möglichen Ausweg gefunden. „Wir haben bei der Vermittlerhaftung angesetzt. Die meisten Geschädigten wurden schließlich von Beratern in diese Anlageform hineinberaten. Und Vermittler haben im Rahmen des Anlageberatungsvertrags die Pflicht, die Plausibilität einer Kapitalanlage zu prüfen“, erläutert Nieding. „Daneben kommt auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unter deliktischen Gesichtspunkten gegen die Verantwortlichen wegen der Verletzung strafrechtlich relevanter Normen in Betracht. Zudem verfügen die Vermittler über entsprechende Berufsschaden-Haftpflichtversicherungen“, ergänzt Marvin Müller-Blom, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei Nieding+Barth Nieding und zuständiger Anwalt in dem Fall vor dem Frankenthaler Gericht.

Betroffene Investoren können sich per E-Mail an die Kanzlei wenden und sich dort kostenlos für weitere Informationen registrieren.


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