Kanzlei Nimrod: So reagieren Sie auf eine Filesharing-Abmahnung - WBS.LEGAL hilft Ihnen!
- 7 Minuten Lesezeit
Filesharing bleibt auch im Jahr 2025 riskant. Zahlreiche Kanzleien haben Tauschbörsen-Nutzer im Visier. So auch die Kanzlei Nimrod aus Berlin, die überwiegend Computerspiele abmahnen lässt – und dies massenhaft! Was abgemahnt und gefordert wird und wie Sie sich wehren können, erfahren Sie hier.
Seit über 15 Jahren mahnt die Abmahnindustrie massiv Nutzer ab, so dass wir von WBS.LEGAL im Laufe der Jahre über 70.000+ Mandanten im Filesharing vertreten haben. Vor einigen Jahren schien es, als sei die Zeit der illegalen Filmpiraterie und damit der Abmahnungen dem Ende geweiht, doch dem ist nicht so. Ganz im Gegenteil! Ganz groß im Geschäft ist dabei u.a. die Kanzlei Nimrod aus Berlin (Bockslaff Kupferberg GbR, Emser Straße 9, 10719 Berlin). Diese mahnt wieder massiv ab, was für Betroffene schnell geforderte Summen von über 1000 Euro bedeuten kann. Zudem wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Besonders werden Spiele wie „Tropico 6“ oder auch „Dungeons 4“ der Spieleherstellerin Kalypso Media Group GmbH.
Ein wichtiger Tipp vorab: Bewahren Sie nach Erhalt einer Abmahnung die Ruhe. Nehmen Sie die Abmahnung erst, beachten Sie die Fristen, doch zahlen Sie ohne vorherige anwaltliche Prüfung keinesfalls die geforderte Summe und unterzeichnen Sie ebenfalls nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung. Die folgende Punkte sollten Sie unbedingt beachten:
- Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung NICHT ungeprüft.
- Treten Sie NICHT mit Nimrod in Kontakt, denn das kann einem Schuldgeständnis gleichkommen und die Informationen können gegen Sie verwendet werden.
- Zahlen Sie kein Geld!
- Kontaktieren Sie uns von WBS.LEGAL und fragen unsere kostenlose Erstberatung an.
- Wir haben schon Zehntausende Betroffene vertreten und wissen genau, was die Kanzleien vorhaben und wie wir Sie bestmöglich vertreten können. Es sollte hier der Sachverhalt genau geklärt werden, um sich bestmöglich gegen diese und eventuell weitere Abmahnungen zu schützen.
Sie haben eine Filesharing-Abmahnung erhalten? Dann kontaktieren Sie unsere Experten im Filesharing von WBS.LEGAL jederzeit unter 0221 / 57 14 32 0221 (Beratung bundesweit) oder per E-Mail an info@wbs.legal.
Wer ist die Kanzlei Nimrod?
Die Kanzlei Nimrod ist vielen sicher bereits ein Begriff. Die Kanzlei ist spezialisiert auf urheberrechtliche Abmahnungen, insbesondere im Bereich des Filesharings. Hinter der Kanzlei stehen die Rechtsanwälte Frederik Bockslaff und Christian Kupferberg. Seit Jahren versendet Nimrod im Namen zahlreicher Hersteller von Computerspielen Abmahnschreiben an Internetnutzer in ganz Deutschland. Dabei handelt es sich um standardisierte Schreiben, die tausendfach verschickt werden.
Was wird abgemahnt?
Während die Kanzlei noch wenigen Jahren vorwiegend PC-Simulatoren für Busse, Flugzeuge oder Landwirtschaft abmahnte, sind es inzwischen überwiegend bekannte und beliebte Computerspiele. Hier werden derzeit vor allem die Computerspiele Tropico 6“ oder auch „Dungeons 4“ der Kalypso Media Group GmbH abgemahnt.
Vor allem für folgende Rechteinhaber und Hersteller ist Nimrod aktiv:
- Kalypso Media Group GmbH
- Daedalic Entertainment GmbH,
- Astragon Entertainment GmbH,
- Astragon Sales &Services GmbH,
- Aerosoft GmbH
- rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH
Darum ist Filesharing illegal
Die Kanzlei Nimrod versendet im Auftrag der Computerspielehersteller wohl täglich weiterhin unzählige Abmahnungen an Internet-Anschlussinhaber, denen darin vorgeworfen wird, geschützte Werke, ein Computerspiel, über ein sogenanntes Peer-to-Peer-Netzwerk (P2P) heruntergeladen und gleichzeitig anderen Nutzern zur Verfügung gestellt zu haben.
Denn schon während des Downloads eines Films oder einer Serie werden Sie als Nutzer häufig bereits selbst zum Anbieter. So funktioniert das System dahinter. In der Regel werden auch Daten, die noch nicht komplett heruntergeladen wurden, bereits anderen Nutzern bereitgestellt. Somit werden bei vielen Tauschbörsen unbedarfte Nutzer häufig völlig unbewusst zu Download-Anbietern. Dies ist der Hauptgrund für viele Abmahnungen. Und das ist illegal und wird im Auftrag der Computerspielehersteller durch die Kanzlei Nimrod verfolgt und abgemahnt.
Beliebt sind hier immer noch µTorrent, Vuze (Azureus), Transmission und BitComet. Doch es gibt zahlreiche weitere.
So kommt Nimrod auf Sie
Die Ermittlung der sich dort tummelnden betroffenen IP-Adressen basiert heutzutage auf spezialisierten Softwarelösungen und ist denkbar einfach. Mit Hilfe von Dienstleistern ermittelt die Kanzlei, welche Nutzer welche Inhalte über Filesharing-Dienste verbreiten. Per richterlichem Beschluss (Auskunftsanspruch nach §101 Abs. 9 UrhG), kann die Kanzlei im Anschluss ihren Namen und Ihre Adresse von Ihrem Provider ermitteln und Ihnen dann die Abmahnung zusenden. Wichtig ist: Dieser gerichtliche Beschluss richtet sich nicht gegen Sie persönlich, sondern nur gegen den Provider. Er bedeutet auch nicht, dass Sie bereits verurteilt wurden.
Sie haben eine Filesharing-Abmahnung erhalten? Dann kontaktieren Sie unsere Experten im Filesharing von WBS.LEGAL jederzeit unter 0221 / 57 14 32 0221 (Beratung bundesweit) oder per E-Mail an info@wbs.legal.
Unterlassungserklärung und Schadensersatz gefordert
Eine Nimrod-Abmahnung folgt inhaltlich stets einem ähnlichen Aufbau. Zunächst wird Ihnen erklärt, dass man im Auftrag eines Rechteinhabers, z.B. der Kalypso Media Group GmbH handelt. Es wird ein konkretes Werk genannt, z.B. „Dungeons 4“ oder „Tropico 6“ und der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung erhoben. Dann folgt eine technische Beschreibung des angeblichen Verstoßes, inklusive Aktenzeichen und Gerichtsbeschluss zum Auskunftsanspruch gegenüber Ihrem Internetanbieter.
Im nächsten Schritt wird Ihnen unterstellt, dass Sie als Anschlussinhaber für die Tat verantwortlich sind. Diese sogenannte tatsächliche Vermutung können Sie zwar entkräften, aber dafür verlangt Nimrod eine konkrete Darlegung, wer sonst noch Zugriff auf Ihren Anschluss hatte. Einfaches Bestreiten reicht in der Regel nicht aus.
Aufgrund der angeblich festgestellten Rechtsverletzung sei man berechtigt, von Ihnen die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die Zahlung eines Schadensersatzes sowie die Erstattung der Anwaltskosten zu verlangen.
Mit der Abgabe der Unterlassungserklärung verpflichten Sie sich, das abgemahnte Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Das Unterschreiben der Unterlassungserklärung kann allerdings bereits einem Schuldbekenntnis gegenüber Nimrod gleichgesetzt werden. Dann müssten Sie auch den geforderten Schadensersatz zahlen. Da es nur eine Mustererklärung ist, dürfen Sie aber auch eine eigene, modifizierte Erklärung abgeben.
Das sollte aber immer ein spezialisierter Anwalt für Sie übernehmen. Wir von WBS.LEGAL sind Ihnen hierbei jederzeit gerne umgehend behilflich. Denn modifizieren Sie eine Erklärung zu eng, akzeptiert Nimrod diese mit großer Wahrscheinlichkeit nicht und es kommt womöglich zu einem kostspieligen Gerichtsverfahren. Formulieren Sie die Unterlassungserklärung zu weit, kann dies zu einem Nachteil für Sie werden.
Gleichzeitig wird eine Vertragsstrafe festgelegt, die fällig wird, falls gegen die Unterlassungserklärung verstoßen wird. Diese Vertragsstrafen können schnell mehrere Tausend Euro betragen und sind eine große finanzielle Belastung für Betroffene.
Zum anderen fordert Nimrod einen Schadensersatz für die angebliche Urheberrechtsverletzung. Meist wird ein Vergleichsangebot unterhalb von 1.000 Euro unterbreitet. Das genaue Vergleichsangebot beläuft sich hier für ein Computerspiel oftmals auf 850 Euro. Dies wird in der Abmahnung so dargestellt, als dies ein finanzielles Entgegenkommen, womit der Fall schnell und endgültig erledigt werden könne.
Von einer vorschnellen Unterschrift unter die beigefügte Unterlassungserklärung und einer vorschnellen Zahlung ist jedoch dringend abzuraten. Die Erklärung ist rechtlich verbindlich und kann Sie langfristig binden. Und auch die geforderten Beträge sind in vielen Fällen überhöht. Eine vorschnelle Zahlung ohne Prüfung kann schwerwiegende Folgen haben. Stattdessen sollten Sie die Ruhe bewahren, keine Angaben gegenüber der Kanzlei machen und die gesetzte Frist keinesfalls ignorieren.
Was soll ich als Abgemahnter also tun?
Geraten Sie nicht in Panik! Denn die meisten der versendeten Abmahnungen sind angreifbar. Es beginnt bereits damit, dass Sie als abgemahnter Anschlussinhaber sich oft überhaupt keiner Schuld bewusst sind, da sie selbst gar nichts getan haben, dann scheiden sie als Täter aus, denn vielleicht war es ein anderes Familienmitglied oder der WLAN-Anschluss ist gar nicht verschlüsselt. Es gibt bereits hier zahlreiche Möglichkeiten. Um als Internetanschlussinhaber gegen die Abmahnung erfolgreich vorgehen zu können, müssen Sie daher als erstes die folgenden Punkte unbedingt einhalten:
So hilft Ihnen WBS-LEGAL
Wir von WBS.LEGAL haben uns genau auf diese Fälle spezialisiert und haben jahrelange Erfahrung mit der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. Wir haben bereits über 70.000 Mandanten gegen Abmahnkanzleien wie Nimrod vertreten.
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung, in der wir Ihre Abmahnung prüfen und Ihnen mitteilen, welche Schritte in Ihrem Fall sinnvoll sind. In vielen Fällen lassen sich die geforderten Summen reduzieren oder ganz abwehren.
Wir erstellen für Sie eine rechtssichere modifizierte Unterlassungserklärung, die Ihre Interessen wahrt und verhindern, dass Sie sich unnötig verpflichten. Bei uns gibt es faire Festpreise ohne versteckte Kosten, sodass Sie von Anfang an wissen, welche Gebühren auf Sie zukommen. Darüber hinaus überprüfen wir, ob die Ermittlung Ihrer IP-Adresse fehlerhaft sein könnte, da in der Vergangenheit immer wieder Fälle bekannt wurden, in denen falsche Zuordnungen zu Abmahnungen führten.
Kontaktieren Sie uns und nutzen unser kostenfreies Erstgespräch. Darin beantworten wir Ihnen gerne alle Ihre Fragen und klären, welche Möglichkeiten Sie in Ihrem konkreten Einzelfall haben.
Sie haben eine Filesharing-Abmahnung erhalten? Dann kontaktieren Sie unsere Experten im Filesharing von WBS.LEGAL jederzeit unter 0221 / 57 14 32 0221 (Beratung bundesweit) oder per E-Mail an info@wbs.legal.
Mahnbescheid und Beratungshilfe
Besonders wichtig: Wenn Sie bereits einen Mahnbescheid erhalten haben, sollten Sie umgehend handeln. Ohne rechtzeitigen Widerspruch kann es zu einer Vollstreckung kommen. Auch hier steht Ihnen unser Team von WBS.LEGAL zur Seite und leitet die nötigen rechtlichen Schritte ein.
Wenn Sie sich einen Anwalt nicht leisten können, besteht zudem die Möglichkeit, beim Amtsgericht Beratungshilfe zu beantragen. Mit einem Beratungshilfeschein zahlen Sie nur eine geringe Eigenbeteiligung. Alles Weitere rechnet der Anwalt direkt mit dem Staat ab.
Fazit: Wenn Sie eine Abmahnung von Nimrod erhalten haben, sollten Sie nicht in Panik geraten, aber auch nicht untätig bleiben. Mit rechtlicher Unterstützung lassen sich viele Forderungen abwehren oder deutlich reduzieren. WBS.LEGAL hilft Ihnen dabei – kompetent, erfahren und ohne finanzielles Risiko bei der Erstberatung.
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