Kanzlei Schroeder i. A. d. MissionDirect Trading Limited & Co. KG wegen „Schein“-Privatverkäufen

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RA Lutz Schroeder aus Kiel vertritt die Interessen der MissionDirect Trading Limited & Co. KG aus Berlin. Diese vertreibt online Tonträger, unter anderem auch auf der Verkaufsplattform Discogs.com. RA Schroeder verschickte nun eine Abmahnung an eine Person, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte auf der Plattform Discogs.com vertreibt und somit mit der MissionDirect Trading Limited im Wettbewerb steht. 

Nach seiner Ansicht hält der von der Abmahnung betroffene Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird insbesondere, dass die Betroffenen, ausweislich der Anzahl der Verkäufe, einen gewerblichen Handel betreiben, jedoch privat auftreten.

Zum Beweis der Verkaufsaktivitäten sind dem Schreiben sog. „Screenprints“ der aktuellen Verkaufsangebote und der Käuferbewertungen beigefügt. Durch dieses Auftreten als „Schein“-Privater wird gegen die gesetzlichen Informationspflichten, welche insb. in dem Einstellen eines Impressums und einer Belehrung über das Widerrufsrecht des Käufers liegen, verstoßen.

Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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