Abmahnung der Mission Direct Trading Limited & Co. KG durch die Kanzlei Schroeder erhalten?

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Aktuell erreichte uns eine Abmahnung der Kanzlei Schroeder für die Mission Direct Trading Limited & Co. KG. Die Kanzlei Schroeder mahnt für die Mission Direct Trading Limited & Co. KG aus Wettbewerbsrecht ab. Die  Mission Direct Trading Limited & Co. KG vertreibe als Händlerin Tonträger, insbesondere im Internet auf der Plattform eBay. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, im Internet auf der Plattform eBay ebenfalls Tonträger an Endverbraucher anzubieten. Hierbei gebe er sich als privater Verkäufer aus, obwohl er eigentliche gewerblich tätig sei. Er halte diverse für gewerbliche Anbieter bestehende Informationspflichten nicht ein. Auf diese wird er im Einzelnen hingewiesen. Es wird jedoch deutlich gemacht, dass sich die Abmahnung allein gegen die vermeintliche fälschliche Behauptung richte, der Abgemahnte sei als Privatverkäufer tätig. Dieses Verhalten sei unlauter gem. § 3 Abs. 3 UWG i.V. m. Nr. 23 Anhang zum UWG (sog. „schwarze Liste“).

Vorab:

Haben Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klageschrift der Mission Direct Trading Limited & Co. KG erhalten? 

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven PartG, verfügen –insbesondere als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz- über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts. Gerne stehen wir Ihnen telefonisch unter 0251 20 86 80 30 oder per Mail (info@wd-recht.de) zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung.

Was verlangt die Mission Direct Trading Limited & Co. KG?

Die Kanzlei Schroeder fordert für die Mission Direct Trading Limited & Co. KG  die Unterlassung des vermeintlich wettbewerbswidrigen Verhaltens und verlangt zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Der Abmahnung ist eine von der Kanzlei Schroeder vorformulierte Erklärung beigefügt. Überdies lässt die Mission Direct Trading Limited & Co. KG  die Erstattung von Abmahnkosten nach einem nicht unerheblichen Gegenstandswert von 15.000 € geltend machen.

Wie ist zu reagieren?

Die Abmahnung sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Die gesetzten Fristen sind unbedingt zu beachten, da andernfalls eine gerichtliche Inanspruchnahme durch die Mission Direct Trading Limited & Co. KG droht. Ein gerichtliches Verfahren ist angesichts des Gegenstandswertes jedoch mit einem nicht unerheblichen Kostenrisiko verbunden. Durch eine rechtzeitige und richtige Reaktion kann ein Gerichtsverfahren jedoch regelmäßig vermieden werden. Nicht ratsam ist es, vorschnell eigenständig Kontakt zu der Gegenseite aufzunehmen oder gar die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung leichtfertig zu unterzeichnen. Denn durch die Abgabe der Erklärung bindet sich der Abgemahnte mindestens 30 Jahre vertraglich an die Gegenseite und hat im Falle der Zuwiderhandlung eine nicht unerhebliche Vertragsstrafe zu zahlen. Es ist daher unbedingt empfehlenswert, die Abmahnung rechtzeitig von einem im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Dieser kann dann die Berechtigung der Vorwürfe einschätzen und –wenn die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung überhaupt notwendig ist- eine für den Abgemahnten günstigere –modifizierte- Unterlassungserklärung verfassen.

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven

Wir sind seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechtes tätig und verfügen insbesondere über Fachanwaltschaften im gewerblichen Rechtsschutz. Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns auch die Abmahnung per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.

Kontakt unter:  

Telefon:  0251 20 86 80 30           Email:  info@wd-recht.de 

Gegnerliste: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/gegnerliste/


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