Kanzlei Volker Fehrensen mahnt wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht ab

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Es wurde bekannt, dass die Kanzlei Volker Fehrensen aus Göttingen im Auftrag von Andrea Wüstefeld wettbewerbsrechtliche Abmahnungen an Betreiber von Online-Shops, die insbesondere auf der Plattform amazon.de auftreten, verschickt. Aktuell richten sich der Volker Fehrensen und Andrea Wüstefeld mit solchen Schreiben an Händler, die in ihren Verkaufsangeboten durch die Kennzeichnung "voraussichtliche Versanddauer 1-3 Tage" eine unwirksame Versanddauerbestimmung treffen. Die Betroffenen halten nach Ansicht von Andrea Wüstefeld die hierfür einschlägigen gesetzlichen Vorgaben nicht ein.

In diesem Verhalten werden Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht gesehen, die eine Schadensersatzforderung von Andrea Wüstefeld begründen würden. In den Schreiben werden daher die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung der Abmahnkosten in Höhe von 865 Euro gefordert. Im Falle, dass diesen Forderungen nicht nachgekommen wird, wird die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens angekündigt. Bevor Sie sich jedoch mit einer Erklärung an Volker Fehrensen oder Andrea Wüstefeld richten, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt.

Wenn Sie ein solches Abmahnschreiben erhalten haben sollten, empfehlen wir, dass Sie keinesfalls eine übereilte Erklärung abgeben. Auch eine der Abmahnung möglicherweise beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterzeichnen. Sie erklären andernfalls, dass Sie für die Wettbewerbsverletzung verantwortlich sind und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe. Diese Pflicht gehen Sie für die Dauer von 30 Jahren ein und müssen daneben anfallende Anwaltskosten zahlen.

Der Text einer vorformulierten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir per E-Mail in Verbindung setzen.


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