Kanzlei Von Appen Jens legal mahnt den Weiterverkauf einer Eintrittskarte 1.FC Union Berlin ab

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Die Rechtsanwälte Von Appen Jens legal werden im Auftrag des 1.FC Union Berlin e.V. tätig. Der Abmahnung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass dieser sich eine Eintrittskarte für ein Fußballspiel des 1.FC Union Berlin gekauft hat und diese Eintrittskarte dann mit einem erhöhten Preis über die Verkaufs-Plattform eBay veräußert hat. Der Weiterverkauf einer Eintrittskarte soll einen Verstoß gegen Ziffer 2.9.2. der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) begründen. Insbesondere soll dabei ein Verstoß gegen Ziffer 2.9.2. a) und b) ATGB gegeben sein. Der 1.FC Union Berlin e.V. soll gemäß Ziffer 2.9.4. ATGB dazu berechtigt sein den erzielten Mehrerlös vom Abgemahnten zu verlangen.

Die streitgegenständlichen ATGB Klauseln lauten wie folgt:

2.9.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerblicher oder kommerzieller Weiterverkauf der Tickets durch den Kunden ist grundsätzlich untersagt. Der kommerzielle und gewerbliche Ticketverkauf bleibt allein Union überlassen. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,

a) Tickets öffentlich, bei Auktionen (insbesondere im Internet, z. B. bei Ebay) und/oder bei nicht von Union autorisierten Verkaufsplattformen (z. B. viagogo, seatwave, StubHub etc.) zum Kauf anzubieten, und/oder zu verkaufen.

b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 15 % zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig,

2.9.4 Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe: Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer 9.2 dieser ATGB und/oder sonstiger unzulässiger Weitergabe von Tickets, ist Union berechtigt,

d) im Falle einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 9.2 a) und /oder 9.2 b) von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns nach Maßgabe von Ziffer 13 zu verlangen.

Die Rechtsanwälte Von Appen Jens legal fordern die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Zahlung des Mehrerlöses aus dem Eintrittskartenverkauf und Zahlung der Rechtsanwaltskosten.

Was ist zu tun?

Im vorliegenden Fall ist zu prüfen, ob die ATGB wirksamer Bestandteil des Vertrages bei dem Kauf der Eintrittskarten zwischen dem Abgemahnten und dem 1.FC Union Berlin geworden sind. Ferner ist dann zu prüfen, ob die ATGB eine überraschende Klausel für den Käufer (Abgemahnten) darstellen und ob sie der Inhaltskontrolle gemäß §§307 ff. BGB standhalten oder unwirksam und damit nicht anzuwenden sind. Sollte die Prüfung ergeben, dass die ATGB wirksamer Vertragsbestandteil geworden sind, so ist es sinnvoll keine vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben, sondern eine modifizierte, die konkret auf Ihren Einzelfall zugeschnitten ist.

Bei Fragen zu Ihrer Abmahnung können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden. Wir haben täglich mit Abmahnungen zu tun. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bundesweit. Sie erreichen uns bequem per Telefon, Email, Fax oder über das Kontaktformular bei anwalt.de. Bitte geben Sie Ihre Rückrufnummer an, damit wir uns schnell mit Ihnen in Verbindung setzen können.


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