Kapitalanlagerecht: Online-Anlagebetrug

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Der Markt für digitale Währungen und Blockchain ist aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlagen und Intransparenz anfällig für Betrugsfälle. 

In solchen Situationen können Anwälte für Kryptowährung gefälschte Webseiten und Betrug-Mails identifizieren und Maßnahmen zur Unterbindung zukünftiger Betrugsfälle einleiten. Ein spezialisierter Anwalt ermittelt umfassend die Fakten rund um Anlagebetrügereien, erkennt die Strukturen hinter Online-Anlagebetrugs-Plattformen und sichert gegebenenfalls das verlorene Geld. Neben der Möglichkeit, das Geld zurückzuerhalten, können Betrogene auch bei der BaFin Beschwerde einlegen. 

Die BaFin warnt vor der Website greenbitcoin.xyz und Website not-esco.com, die unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.

Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber der Websiten greenbitcoin.xyz und not-esco.com ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an. Die Unternehmen werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.

Kunden der Unternehmen sollten zur Wahrung von Rechten und Ansprüchen sich von einem auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.

Wir beraten und vertreten seit über 19 Jahren als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht insbesondere geschädigte Kapitalanleger bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen u.a. gegenüber Anlagegesellschaften, Anlagevermittlern, Anlageberatern und Banken / Sparkasse sowie Prospektverantwortlichen oder Treuhändern.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung in Massenschadensfällen des Anlagebetrugs oder betrügerischer Schneeballsystemen, Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets – von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen.

Unser Leistungsangebot im Bereich Kapitalmarktrecht | Kapitalanlagerecht | Anlegerschutz umfasst die Beratung und Vertretung von Privatleuten, institutionellen Anlegern und Unternehmen u.a. in nachfolgenden Teilbereichen:


Konzeptionelle Beratung und Umsetzung von alternativen Finanzierungskonzepten ohne Banken (z.B. Crowdfunding, partiarische Darlehen, Genussrechte)“Anlagebetrug / Grauer KapitalmarktGeschlossene Fonds (z.B. Immobilienfonds, Filmfonds, Medienfonds, Umweltfonds, Lebensversicherungsfonds, Schifffonds, Dachfonds)Schrottimmobilien(atypisch) stille BeteiligungenGenussscheinePartiarische Darlehen / NachrangdarlehenSwap-GeschäfteZertifikate / Anleihen / InhaberschuldverschreibungenVermögensverwaltungWiderspruch / Rücktritt bei Lebensversicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen CFDs und binäre Optionen


KSR Rechtsanwaltskanzlei
Main Donau Park
Gutenstetter Str. 2
90449 Nürnberg

Telefon: 0911/760 731 10
E-Mail: 
info@ksr-law.de

Siegfried Reulein

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Unsere spezialisierte Anwälte geben Ihnen gerne eine Ersteinschätzung zu ihrem Fall und Sie profitieren von unseren langjährigen Erfahrungen.

Werden Sie ein Teil unserer erfolgreichen Anlegerschutzgemeinschaft!

Foto(s): Siegfried Reulein


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