Kapitalanlagerecht: UDI Energie Festzins

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„Grüne Kapitalanlagen“ sind in Zeiten des Klimawandels beliebt. Der Anleger wähnt sich regelmäßig auf der sicheren Seite, wenn er in Solaranlagen, Solarfonds, Windfonds, Biogasfonds, Green-Building-Fonds oder ökologische Zinspapiere und Genussrechte investiert. Allerdings macht eine Investition in nachhaltige Projekte eine Geldanlage trotz des ökologischen Booms nicht automatisch sicherer.

Zahlreiche Gesellschaften „grüner“ Geldanlagen der UDI GmbH (UmweltDirektInvest) haben Insolvenz beantragt oder befinden sich in wirtschaftlicher Schieflage, weitere Gesellschaften und Projektgesellschaften könnten folgen. Für Anleger von UDI Kapitalanlagen ist nicht nur Ihre Rendite in Gefahr, sondern Ihr gesamtes investiertes Kapital. So musste die UDI GmbH bei ihren UDI Energie FESTZINS 10, 11 und 12 sowie der UDI Sprint Festzins IV einen möglichen Forderungsausfall bekanntgeben. Diese Veröffentlichungen der BaFin reihen sich Veröffentlichungen aus dem Jahr 2018 zu anderen UDI-Anlageangeboten ein.

Bei sämtlich von der UDI-GmbH angebotenen Anlagen handelt es sich um risikoreiche Geldanlagen, die für sicherheitsorientierte Geldanleger nicht geeignet sind. Es bestehen regelmäßig erhebliche Verlustrisiken, welche sich bereits allgemein aus der Anlageform selbst ergeben. Diese werden durch die Ausgestaltung des Anlageprodukts im Einzelnen nicht selten noch erheblich erhöht.

So sind weder Genussscheine noch Nachrangdarlehen risikolose Formen der Geldanlage, sondern mit erheblichen Verlustrisiken für den Anleger behaftet. Nicht umsonst zählen sie zum Grauen Kapitalmarkt, in welchem regelmäßig hoch riskante Geldanlagen arglosen Normalbürgern von provisionsgetriebenen Vermittlern unter Vorspiegelung falscher Tatsachen regelrecht aufgedrängt werden.

Auch die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds – wie vorliegend dem Green Building 01 Franken Campus – ist nicht risikofrei. Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung, die Verlustrisiken bis hin zum Totalverlust in sich trägt. Bei solchen als Kommanditbeteiligungen ausgestalteten Geldanlagen besteht zudem regelmäßig das Risiko bereits erhaltene Ausschüttungen an Gläubiger des Fonds auszahlen zu müssen.

Anleger von Nachrangdarlehen von UDI-Gesellschaften sollten sich angesichts der sich zuletzt überschlagenden Ereignisse von einem auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Insbesondere wird zu prüfen sein, ob im Einzelfall Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Aufklärung bzw. Beratung erfolgreich durchgesetzt werden können.

Wir beraten und vertreten seit mehr als 18 Jahren als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht insbesondere geschädigte Kapitalanleger bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen u.a. gegenüber Anlagegesellschaften, Anlagevermittlern, Anlageberatern und Banken / Sparkasse sowie Prospektverantwortlichen oder Treuhändern. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung in Massenschadensfällen des Anlagebetrugs oder betrügerischer Schneeballsystemen.



Foto(s): Siegfried Reulein


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