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Katamaran: Vorsicht an Bord!

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Das Landgericht Hannover musste über die Schmerzensgeldklage einer Urlauberin entscheiden, die sich bei einer Katamaran-Tour in der Südsee verletzt hatte. Bei einem Anlegemanöver lief sie einige Schritte rückwärts, ohne zu schauen, wohin sie trat. Eine geöffnete Luke, die zuvor noch geschlossen gewesen war, wurde ihr zum Verhängnis. Sie stieg mit einem Fuß in die Lücke und brach sich das Sprunggelenk. Für die Verletzung forderte sie vom Reiseveranstalter Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro. Doch die Richter entschieden zugunsten des Reiseveranstalters.

Nach ihrer Ansicht müssen Urlauber auf einem Segelboot oder einem Katamaran davon ausgehen, dass an Bord ein erhöhtes allgemeines Lebensrisiko besteht. Segeltouren und Segelmanöver seien an sich bereits gefährlich. Deshalb hätte die Frau diese Gefahren bewusst in Kauf genommen, weil sie an Deck rückwärts gelaufen war, ohne auf den Weg zu schauen. Tipp: Unabhängig davon, ob Segelfachmann oder Laie, sollten Urlauber auf Segelschiffen und Katamaranen daran denken, dass man an Bord besonders vorsichtig handeln sollte, da man bei einer Segeltour einem höheren Risiko ausgesetzt ist.

(Landgericht Hannover, Urteil v. 19.03.2009, Az.: 19 O 247/08)

(WEL)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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