Kauf oder Verkauf einer Immobilie: Das müssen Sie über § 311b BGB wissen

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Mehrfamilienhaus Symbolbild

Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen, sind viele rechtliche Bestimmungen zu beachten. Eine wichtige Norm ist der § 311b BGB, der den notariellen Kaufvertrag betrifft. In diesem Rechtstipp erfahren Sie, was § 311b BGB genau regelt und welche Auswirkungen diese Regelung auf den Immobilienkauf oder -verkauf hat.

Was regelt § 311b BGB?

§ 311b BGB regelt, dass der Kaufvertrag über ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung notariell beurkundet werden muss. Die notarielle Beurkundung ist dabei erst dann abgeschlossen, wenn alle Vertragsparteien den Vertrag unterschrieben haben und der Notar die Urkunde mit seinem Amtssiegel und seiner Unterschrift versehen hat. Durch die notarielle Beurkundung wird der Vertrag rechtlich bindend und bietet den Vertragsparteien eine hohe Sicherheit. Immobilienkaufverträge, die ohne einen Notar abgeschlossen werden, sind also grundsätzlich unwirksam. Ein ohne notarielle Beurkundung geschlossener Kaufvertrag wird ausnahmsweise nur dann gültig, wenn die Auflassung und die Eintragung in das Grundbuch erfolgen. Das passiert aber in der Praxis im Prinzip nie, da die Grundbuchämter immer auf eine notarielle Urkunde bestehen.

Welchen Zweck hat § 311b BGB?

Die notarielle Beurkundung dient dazu, den Kaufvertrag über eine Immobilie möglichst sicher und transparent abzuschließen. Der Notar als unabhängiger und neutraler Dritter überprüft dabei, ob alle rechtlichen Voraussetzungen für den Kauf bzw. Verkauf erfüllt sind und ob die Vertragsparteien ausreichend über die damit verbundenen Risiken und Pflichten aufgeklärt wurden. Der Notar klärt außerdem über etwaige Belastungen des Grundstücks auf, wie beispielsweise Grundschulden oder Hypotheken. Die notarielle Beurkundung schafft Klarheit über die rechtlichen Bedingungen des Kaufs und minimiert das Risiko, dass es im Nachhinein zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt. Darüber hinaus trägt die Beurkundung dazu bei, dass die Vertragsparteien über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Kauf informiert sind und sich bewusst für den Kauf entscheiden.

Worauf sollten Käufer beim Immobilienkauf achten?

Käufer sollten sich vor Abschluss des Kaufvertrags über die Rechte und Pflichten, die mit dem Erwerb einer Immobilie verbunden sind, informieren. Dazu gehört auch die genaue Überprüfung des Kaufvertragsentwurfs. Insbesondere sollte darauf geachtet werden, dass im Kaufvertrag alle relevanten Informationen und Bedingungen des Kaufs enthalten sind, beispielsweise der Kaufpreis, dessen Fälligkeitsbedingungen, mögliche Belastungen des Grundstücks und die Übertragung des Eigentums. Es empfiehlt sich, eine erfahrene Anwältin oder Anwalt für Immobilienrecht hinzuzuzuziehen, die bzw. der den Kaufvertrag auf mögliche Fehler und Unklarheiten überprüfen kann.

Eine weitere wichtige Maßnahme ist die Besichtigung der Immobilie vor dem Kauf. Hierbei sollten Mängel und Schäden am Gebäude und Grundstück genau begutachtet werden. Bei Bedarf können auch Gutachter oder Sachverständige hinzugezogen werden, um einen objektiven Überblick über den Zustand der Immobilie zu erhalten.

Zusätzlich sollten Käufer darauf achten, dass alle notwendigen Genehmigungen und Dokumente vorhanden sind, um sicherzustellen, dass sie legal und ohne Einschränkungen in das Eigentum der Immobilie übergehen. Hierzu zählen beispielsweise Baugenehmigungen, Grundbuchauszüge, Flurkarten und Energieausweise.

Fazit:

Der Immobilienkauf ist ein komplexer Prozess, bei dem viele rechtliche Bestimmungen zu beachten sind. § 311b BGB ist eine wichtige Regelung, die den notariellen Kaufvertrag betrifft und dazu beiträgt, den Kaufprozess transparent und sicher zu gestalten. Käufer sollten sich vor dem Kauf umfassend informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, um mögliche Risiken und Probleme zu minimieren. Durch eine sorgfältige Vorbereitung und Durchführung des Kaufprozesses können Käufer sicherstellen, dass sie eine Immobilie erwerben, die ihren Bedürfnissen und Anforderungen entspricht.

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Foto(s): WERNER Rechtsanwälte, Konstanz


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