Keine Panik bei Zug-um-Zug-Antrag

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Bei der Antragsfassung in einer Zivilklage ist beachtlich, dass 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz beantragt werden und nicht 5 %. Der Antrag sollte so einfach wie möglich ein. „Max zahlt an Moritz 6.000,- Euro.” Mehr muss in einen Klageantrag nicht rein. Den Rest macht das Gericht.Lediglich bei der Berufung muss klägerseits höflichst die Rückverweisung der Sache zur erneuten Entscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts beantragt werden. Ohne diesen Antrag gibt es keine Rückverweisung.

Zug-um-Zug-Antrag - ist überflüssig

Bei einem vermeintlichen Zug-um-Zug-Antrag bricht oft Panik aus. Bei einem Zug-um-Zug-Antrag ist es so, dass man sich diesen ersparen kann, wenn man auf Feststellung klagt, dass die Gegenseite in Annahmeverzug ist. D. h. es muss ein Angebot der Übergabe erfolgen. Diese Feststellungsklage ist streitwerterhöhend. Ein Zug-um-Zug-Urteil stößt häufig auf Schwierigkeiten in der Zwangsvollstreckung und kann einen weiteren Feststellungsprozess erforderlich machen. Die Panik ist dann begründet.

Bei einem Zug-um-Zug-Urteil wegen eines Gesellschafteranteils bei geschlossenen Immobilienfonds kann es sein, dass ein Urteil nicht vollstreckbar ist, weil die im Urteil ausgesprochene Übertragung des Gesellschaftsanteils satzungswidrig ist. Hierzu wurde schon einiges geschrieben.

Die hierzu gern publizierte Lyrik kann aber als Makulatur bezeichnet werden.

Bei einem Zuviel in der Verurteilung steht später noch die Möglichkeit der Vollstreckungsabwehrklage zur Hand Beschluss am 27. 10. 2005 (BGH III ZR 22/05) (Vermittlerhaftung bei BFI-Bank AG). Der bloße Zahlungsantrag reicht aus.

Logik ersetzt eben kein Wissen. Das vorstehende Urteil wurde von der Kanzlei der Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen, erwirkt.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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