Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Antrag stellen mit anwaltsgeprüftem Muster
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Experten-Autorin dieses Themas
In diesem Ratgeber stelle ich Ihnen ein kostenloses Muster für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Verfügung. Diesen Antrag können Sie als Vorlage verwenden und individuell anpassen. Ich rate Ihnen, sich zunächst jedoch inhaltlich mit dem Thema Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und mit den geltenden Fristen zu beschäftigen, um unter anderem Voraussetzungen und Folgen nachzulesen.
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Muster
An das
Amtsgericht/Landgericht/Oberlandesgericht Musterstadt
Adresse
In dem Rechtsstreit Mustermann ./. Musterfrau
Az.: [Aktenzeichen einfügen]
wird (namens und in Vollmacht des . . . . . . . ) wegen Versäumung der
Frist zur Verteidigungsanzeige
der Einspruchsfrist (Einspruch gegen Versäumnisurteil)
Berufungsbegründungsfrist
[…]
beantragt, dem Beklagten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.
B e g r ü n d u n g:
Der Beklagte war ohne sein Verschulden verhindert, die Frist zur . . . . . . . . . . . . . einzuhalten.
Im Einzelnen:
Das Versäumnisurteil [/die Verfügung/die Berufung/. . .] ist am TT.MM.JJJJ zugestellt worden.
Zu diesem Zeitpunkt/Unmittelbar nach Zustellung erkrankte der Beklagte und musste am TT.MM.JJJJ in das Krankenhaus XY eingeliefert werden.
Aufgrund dessen war der Antragsteller weder in der Lage, selbst
die Verteidigung anzuzeigen,
Einspruch gegen das Versäumnisurteil einzulegen,
[…]
noch war er in der Lage, eine andere Person damit zu beauftragen.
Zur Glaubhaftmachung wird verwiesen auf: . . . . . . . . . . [z. B. Attest einfügen]
Alternativ z. B.:
Der Entscheidung war keine/eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung beigefügt, sodass das fehlende Verschulden vermutet wird, § 233 S. 2 Zivilprozessordnung (ZPO).
Die Wiedereinsetzungsfrist gem. § 234 Abs. 1 ZPO ist gewahrt, da das Hindernis am TT.MM.JJJJ weggefallen ist.
[Einfügen, warum bzw. womit das Hindernis entfallen ist]
Zur Glaubhaftmachung wird insofern auf . . . . . . . . . . . . . . . . . verwiesen.
Datum, Unterschrift
Hinweise zum Muster der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Hinweis zum zuständigen Gericht
Gemäß § 237 ZPO entscheidet über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand das Gericht, dem die Entscheidung über die nachgeholte Prozesshandlung zusteht.
Die Form des Wiedereinsetzungsantrags richtet sich nach den Vorschriften, die für die versäumte Prozesshandlung gelten. Der Antrag muss eine Begründung enthalten, warum Wiedereinsetzung zu gewähren ist. Diese Tatsachen sind glaubhaft zu machen.
Hinweis zum Rubrum
Die Beteiligten des Verfahrens, insbesondere etwaige Prozessbevollmächtigte, müssen genau bezeichnet werden, so dass der Wiedereinsetzungsantrag der Rechtssache richtig zugeordnet werden kann. Ein Kurzrubrum ist in den meisten Fällen ausreichend.
Hinweis zu den versäumten Fristen
Es muss eine Frist versäumt worden sein, zum Beispiel Notfristen, die im Gesetz als solche bezeichnet sind, Rechtsmittelbegründungsfristen einer Anschlussberufung, die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde etc.
Ein häufiger Fall von Fristversäumnis findet sich wieder, wenn es um die Beantragung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe (PKH oder VKH) geht. Häufig läuft die Frist zur Begründung eines Rechtsmittels (Berufung, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde, Rechtsbeschwerde) ab, bevor das Gericht über die Gewährung von PKH oder VKH entschieden hat. Dann muss die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden. Zu beachten ist, dass hierbei abweichend von der Zwei-Wochen-Frist des § 234 Abs. 1 S. 1 ZPO eine Monatsfrist gilt (§ 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO), die mit der Zustellung des PKH- oder VKH-Beschlusses beginnt.
Hinweis zur Wiedereinsetzungsfrist
Die Wiedereinsetzung muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Behebung des Hindernisses beantragt werden.
Hinweis zur Fristberechnung
Die Berechnung der Fristen erfolgt nach allgemeinen Regeln (§§ 186 ff. Bürgerliches Gesetzbuch, BGB). Sie können aber unseren Fristenrechner nutzen, um die Frist in Ihrem Fall genau zu berechnen.
Hinweis zur Begründung
Gründe für die Wiedereinsetzung können vielfältig sein. Jedenfalls muss die Partei jedoch ohne ihr Verschulden – d. h. ohne Vorsatz und Fahrlässigkeit – verhindert gewesen sein, die entsprechende Frist einzuhalten. Gründe können unter anderem sein:
Irrtümer
Tod oder Erkrankung der Partei, ihres Vertreters beziehungsweise Prozessbevollmächtigten, des Büropersonals
Verkehrsbehinderungen
Bitte informieren Sie sich, welche Gründe relevant und in Ihrem Fall zutreffend sein können.
Disclaimer
Es wird keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Wirksamkeit und Aktualität des Musters übernommen. Die Verwendung erfolgt auf eigenes Risiko; das Muster ist individuell anzupassen.
Bei Fragen und Unsicherheiten sollte unbedingt anwaltlicher Rat eingeholt werden. Fehler im gerichtlichen Verfahren, insbesondere betreffend Fristen, können nicht oder nur schwerlich wiedergutgemacht werden.
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