Keine Schuld am Unfall, aber Versicherung zahlt nicht - was tun?

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Schuldlose Opfer von Verkehrsunfällen müssen zunehmend um ihr Geld kämpfen. Wer heute meint, dass er bei einem Verkehrsunfall problemlos an sein Geld kommt, der erlebt häufig eine böse Überraschung. Insbesondere bei einer Abrechnung nach Gutachten (fiktive Abrechnung) machen die Versicherer Probleme.

ABER: die Kürzungen sind in den meisten Fällen unzulässig. Nur in extremen Ausnahmefällen können die Versicherer auf billigere Alternativwerkstätten verweisen. Im Normalfall müssen Sie das zahlen, was im Gutachten steht. Nur weiß das doch der durchschnittliche Anspruchsteller gar nicht. Er bekommt Post von der Versicherung und denkt häufig, er muss die Kürzungen akzeptieren. Wenn dies nur in 10-20% der Fälle klappt, ist das Geschäft für die Versicherung grandios.

Weitere Beispiele für unberechtigte Kürzungen: Die Position "Wertminderung" wird einfach und ohne Begründung gestrichen. Dabei weiß jeder, dass ein Unfallwagen - nach der Reparatur - auf dem Markt weniger wert ist. Aber es geht munter weiter mit den Kürzungstricks, anders kann man es nicht mehr nennen. Auch die Wiederbeschaffungswerte für neue Autos werden gegenüber dem Geschädigten-Gutachten erheblich reduziert.

Soweit das Problem, es gibt aber auch eine Lösung. Und die lautet EINKLAGEN AUF KOSTEN DER VERSICHERUNG. Viele Geschädigte wissen nicht, dass sie das Recht haben, mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Anwalt ihres Vertrauens zu beauftragen. Und zwar auf Kosten der Versicherung des Unfallverursachers. Denn dieser hat, wenn er außergerichtlich nicht zahlt, die Kosten auch der Beauftragung des Rechtsanwaltes des schuldlosen Klägers zu übernehmen. Dies als sogenannten Verzugsschaden (§ 286 BGB), weil eben außergerichtlich nicht oder nicht vollständig gezahlt wurde.

Weitere Infos zum Thema: 

http://www.ra-hartmann.de/schuldlos-in-einen-unfall-verwickelt-dr.-hartmann-partner.html

Dr. Henning Karl Hartmann, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Oranienburg


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