Keine Verdienstausfallentschädigung für Ungeimpfte - Ist das rechtens? | Corona

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Fallen Verdienstausfallentschädigungen nun für Ungeimpfte weg?

Ungeimpfte erhalten ab November 2021 keinen Verdienstausfall innerhalb der Quarantäne mehr. Dies haben die Gesundheitsminister für Bund und Länder am 22. September beschlossen und begründen dies damit, dass inzwischen jeder ein Impfangebot hätte wahrnehmen können.  


Ungeimpfte nun ohne Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz?

Nun wurde am 22. September auf einer Gesundheitsministerkonferenz das weitere Vorgehen der Lohnfortzahlung für Ungeimpfte innerhalb einer Quarantäne gemäß § 56 IfSG beschlossen. Demzufolge erhalten ab dem 01.11.2021 Arbeitnehmer keine staatliche Unterstützung mehr, wenn sie wegen eines Coronaverdachts in Quarantäne müssen und nicht geimpft sind.


Ab wann besteht kein Lohnersatz mehr für Ungeimpfte?

Ein Fall, der nicht Lohnfortzahlung besteht, wenn ein Verdienstausfall in Form einer Quarantäne auf eine vermeidbare Reise zurückzuführen ist.

Des Weiteren erhalten Ungeimpfte keinen Lohnersatz, wenn  durch die Inanspruchnahme einer Schutzimpfung das Tätigkeitsverbot oder die Quarantäne gemäß § 56 IfSG hätte vermieden werden können. Dies ist aus dem Masernschutzgesetz abzuleiten und wurde zunächst nur hierfür eingeführt, nun greift dies aber durch den oben genannten Beschluss durch die Gesundheitsminister auch für das Coronavirus. Hierfür muss jedoch eine öffentliche Empfehlung zur Wahrnehmung der Impfung durch die oberste Landesgesundheitsbehörde erfolgt sein, § 20 III IfSG. 


Gibt es Möglichkeiten bei denen ein Entgeltanspruch für Verdienstausfälle in einer Quarantäne weiter besteht?

Ja, gibt es!

Entschädigungsleistungen werden Personen gewährt, wenn diese in einem Zeitraum von maximal 8 Wochen vor der Quarantäne keine öffentliche Empfehlung, das Impfangebot gegen Covid-19 wahrzunehmen, erhalten haben.

Hinzu kommt das § 56 IfSG nur für Quarantänen gilt, die wegen eines Verdachtes, das sich der Ungeimpfte mit Covid-19 infiziert hat (z. B. wenn ein Bekannter Sie als Kontaktperson angeben hat). Somit nicht für Ungeimpfte, die sich selbst mit dem Coronavirus nachweislich infiziert haben.


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Quellen

Foto(s): Foto von Maksim Goncharenok von Pexels

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