Kempten – Dieselskandal/Abgasmanipulation/Volkswagen

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Das LG Kempten hat mit Urteil vom 29.03.2017 – 13 O 808/16 – entschieden, dass einem Käufer das Recht zur Minderung des Kaufpreises zusteht, falls dessen PKW von dem sog. „Dieselskandal“ betroffen ist. 

Der Kläger in diesem Rechtsstreit erwarb im Jahre 2011 einen VW Tiguan zu einem Kaufpreis in Höhe von 36.870,61 €. Nachdem er feststellte, dass auf den PKW die im Rahmen des Dieselskandals bekannt gewordene „Manipulationssoftware“ aufgespielt wurde, machte er u. a. die Minderung des Kaufpreises geltend. 

Das LG Kempten verurteilte den Händler an den Käufer einen Betrag in Höhe von 3.687,06 € zu zahlen und erkannte somit eine Minderung in Höhe von 10 % des Kaufpreises an. Den Minderungsbetrag hat das Gericht hierbei geschätzt, die Einholung eines Sachverständigengutachtens war nicht erforderlich.

Die Entscheidung begründete das LG Kempten damit, dass ein vom Dieselskandal betroffener PKW mangelhaft ist und dieser Mangel – also das Aufspielen der Manipulationssoftware – insbesondere auch nicht durch das von Seiten der Volkswagen AG mittlerweile oftmals durchgeführte Aufspielen eines Softwareupdates beseitigt wird. 

Nach Auffassung des LG Kempten liege ein Mangel bereits darin, dass der PKW einen „Makel“ habe, da er von dem Abgasskandal bzw. Dieselskandal betroffen ist. Hierzu das LG Kempten:

Auch muss berücksichtigt werden, dass der sog. „Abgasskandal“ Gegenstand breiter öffentlicher Wahrnehmung und Diskussion ist, einschließlich der Nachbesserungsversuche von Herstellerseite. Bereits das Bestehen eines naheliegenden Risikos eines bleibenden merkantilen Minderwerts ist ausreichend.“

Der Entscheidung ist uneingeschränkt zuzustimmen. Gerade im Hinblick auf den Weiterverkauf eines derartigen PKW wird sich ein Eigentümer eines betroffenen PKW sicherlich „schwer“ tun und lediglich einen geringeren Verkaufspreis erzielen. Zudem berichten Betroffene immer wieder über Probleme im Zusammenhang mit dem aufgespielten Softwareupdate. 

Sollten Sie weitere Fragen im Zusammenhang mit dem Dieselskandal und den Ihnen als Betroffenen zustehenden Rechten haben, können Sie sich gerne jederzeit telefonisch, persönlich oder per E-Mail an mich wenden. 

Sie erhalten eine kostenlose Erstberatung. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir für Sie zugleich die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung im Hinblick auf die Frage, ob diese im Rahmen einer Tätigkeit im „Dieselskandal“ eintrittspflichtig ist, wobei hierdurch für Sie keine Kosten entstehen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage.


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