Betriebsbedingte Kündigung während Kurzarbeit

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Ist eine betriebsbedingte Kündigung während Kurzarbeit zulässig?

Seit dem Ausbruch der Coronakrise befinden sich so viele Arbeitnehmer wie nie zuvor in Kurzarbeit. 

In der ursprünglichen Annahme, durch die Kurzarbeit nur eine kurze Krise zu überbrücken, müssen viele Betriebe mittlerweile ernsthaft um ihre Existenz fürchten. Vielerorts stehen daher betriebsbedingte Kündigungen im Raum. Entgegen der weit verbreiteten Annahme ist eine Kündigung auch während der Kurzarbeit grundsätzlich zulässig.

Sind die Anforderungen einer betriebsbedingten Kündigung generell schon hoch, werden diese bei einem Ausspruch einer Kündigung während der Kurzarbeit noch erhöht. Für die Wirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung während der Kurzarbeit, müssen jenseits der Gründe, die zur Einführung von Kurzarbeit geführt haben, inner- oder außerbetriebliche Umstände vorliegen, aus denen sich ein dauerhafter Wegfall des Beschäftigungsbedarfs ergibt. Dabei wird das sich berufen auf außerbetriebliche Umstände, den Arbeitgeber vor eine große Herausforderung stellen. Stützt er die Kündigung nämlich lediglich auf außerbetriebliche Umstände, wie beispielsweise Auftragsrückgang oder Gewinnverfall, ist die Argumentationslast hoch. Denn das BAG wertet die angeordnete Kurzarbeit als ein Indiz gegen einen dauerhaften Wegfall des Beschäftigungsbedarfs. Daher muss der Arbeitgeber nach Ausspruch einer Kündigung in einem Kündigungsschutzprozess darlegen und beweisen, dass sich seine ursprüngliche Prognose eines nur vorübergehenden Arbeitsausfalls nicht bewahrheitet hat und warum der Beschäftigungsbedarf entgegen seiner ursprünglichen Annahme dauerhaft entfällt.

Aus diesem Grund ist es erfolgversprechender, wenn die betriebliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit innerbetrieblichen Umständen begründet wird, wie beispielsweise durch Automatisierung von Arbeitsschritten durch technische Geräte, da derartige Entscheidungen von der unternehmerischen Freiheit geschützt werden. Aber auch hier muss der Arbeitgeber nachvollziehbar und sorgfältig argumentieren, warum der Beschäftigungsbedarf des einzelnen Arbeitnehmers entfällt, und warum dieser nicht anderweitig eingesetzt werden kann. Diese Anforderungen werden von Arbeitgebern oftmals im Kündigungsschutzprozess nicht erfüllt.

Fazit: Eine betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses sollte nicht kritiklos angenommen werden, erst recht nicht während der Kurzarbeit.


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