KfW-Förderstopp: Klagen aus Amtshaftung? - Anwaltsinfo!

  • 1 Minuten Lesezeit

Immer noch große Probleme bereitet zahlreichen Bauherren der plötzliche KfW-Förderstopp für das energieeffiziente Bauen -die "Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG" war ab 24.01. plötzlich eingestellt worden, viele Bauherren, die mit kostengünstigen KfW-Darlehen, Tilgungszuschüssen etc. gerechnet hatten, können nun teilweise die von ihnen geplanten Bauvorhaben teilweise gar nicht mehr wie geplant umsetzen oder nur mit deutlich höheren Kosten. 

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg betreuen bereits diverse vom Förderstopp betroffene Bauherren, und weisen darauf hin, dass betroffene Bauherren immer im jeweiligen Einzelfall überprüfen sollten, ob sie darauf hingewiesen wurden, dass kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht und wenn, dass dann nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gefördert werden kann.

Weiter sollte geprüft werden, ob sich  durch den plötzlichen Förderstopp z.B. Amtshaftungsansprüche gem. § 839 BGB ergeben könnten, wonach, sofern ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht verletzt, er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen hat.

Rechtsanwalt Dr. Walter Späth, MSc (Real Estate), Immobilienökonom (ebs) von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten weist darauf hin, "dass betroffene Bauherren auch ihre weiteren rechtlichen Möglichkeiten überprüfen sollten, dazu gehört auch die Prüfung, ob z.B. eine "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" beantragt werden sollte."

Betroffene private Bauherren und Wohnungsbaugesellschaften sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner unbedingt umgehend eventuelle Auszahlungsansprüche und Schadensersatzmöglichkeiten wegen des KfW-Förderstopps prüfen.

Rechtsschutzversicherungen treten teilweise für den Rechtsschutzfall ein und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage für den Betroffenen/die Betroffene.

Betroffene Bauherren und Unternehmen, die vom KfW-Förderstopp für das effiziente Bauen betroffen sind, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 19 Jahren, im Wirtschafts-, Immobilien- und Verbraucherschutzrecht tätig sind.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten