Autokauf: Sichern Sie vor dem Kauf den Inhalt eines Internetinserates

  • 1 Minuten Lesezeit

Plattformen wie autoscout24.de oder mobile.de erfreuen sich bei der Suche nach dem nächsten Gebrauchtfahrzeug wachsender Beliebtheit. Die riesige Auswahl und die Möglichkeit der Einschränkung der Fahrzeuge auf bestimmte Eigenschaften wie Modelle, Ausstattungsvarianten oder Preise, macht es für Interessenten sehr komfortabel, das richtige Fahrzeug zu finden.

Durch die umfängliche Beschreibung des Fahrzeugs in dem Internetinserat kann dieses auch ein wichtiger Bestandteil des späteren Kaufvertrages sein. Aus rechtlicher Sicht sind nämlich die Angaben in dem Inserat, nach verbreiteter Rechtsprechung, denjenigen gleichgestellt, die später in die Kaufvertragsurkunde Eingang finden. In § 434 Absatz 1 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist dies so formuliert:

„Zu der Beschaffenheit [...] gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers [...] insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann [...].“

Meistens kann in der Kaufvertragsurkunde nicht jedes Ausstattungsmerkmal gesondert Erwähnung finden und mancher (unseriöse) Händler übergibt dem (unbedarften) Käufer nicht einmal überhaupt eine Kaufvertragsurkunde. Umso wichtiger ist es dann, das Internetinserat noch als Beweismittel zur Hand zu haben, wenn es später zur Auseinandersetzung mit dem Händler über Eigenschaften kommt, die am Fahrzeug nicht vorhanden sind, aber im Inserat erwähnt waren. 

Das Inserat auf der Internetplattform sollte man deshalb so frühzeitig wie möglich sichern. Hat der Händler dieses nämlich gleich nach dem Kauf gelöscht, ist es sehr schwierig, nochmals an die Daten heranzukommen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Matthias Koch

Beiträge zum Thema