Autokauf: Was bedeutet Gewährleistung?

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Immer wieder sorgen die Begriffe Garantie und Gewährleistung für Verwirrung. Daher hier nochmals in aller Kürze die Aufklärung:

Gewährleistung

Gewährleistung ist im Unterschied zur Garantie ein gesetzlicher Anspruch, der dem Autokäufer gegen den Verkäufer zusteht, wenn ein Sachmangel vorliegt. 

Weitere Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist, dass der schon zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer vorhanden war. Dies wird beim Kauf von gewerblichen Verkäufern innerhalb der ersten sechs Monate vermutet. Ansonsten muss in der Regel ein Sachverständiger klären, dass der schon bei Übergabe vorhanden war und sich gegebenenfalls erst später gezeigt hat. 

Die Gewährleistung kann den Verkäufer zum Beispiel verpflichten, das Fahrzeug zu reparieren, die Reparaturkosten zu übernehmen oder das Fahrzeug gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurück zu nehmen. 

Die Gewährleistung dauert grundsätzlich zwei Jahre. Sie kann aber bei Gebrauchtfahrzeugen auf ein Jahr verkürzt und – jedenfalls von Verkäufern – auch komplett, ausgeschlossen werden. Auch wenn dem Käufer ein Sachmangel bei Vertragsschluss bekannt war, führt dies zum Wegfall des Gewährleistungsanspruchs.

Garantie

Wenn ein Garantiegeber, meist der Verkäufer, eine Garantie einräumt, will er, im Gegensatz zur Gewährleistung, dafür einstehen, dass an dem verkauften Fahrzeug auch nach Übergabe keine Sachmängel auftreten. Da es sich bei der Garantie um eine freiwillige Leistung handelt, kann der Garantiegeber diese an bestimmte Bedingungen knüpfen oder anderweitig beschränken.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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