KGAL SeaClass 4: Wie geht es 2013 weiter? – Welche Rechte haben Anleger?

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Es bestand für die Schiffsbeteiligung KGAL SeaClass 4 im vergangenen Jahr 2012 alles andere als eine einfache wirtschaftliche Situation. So wurden die Festcharterverträge der Fondsschiffe bis Ende des Jahres 2013 verlängert. Dies ist die erfreuliche Entwicklung. Doch der guten Nachricht folgt eine schlechte. Jedoch verteuerten sich die Betriebskosten und belasten das wirtschaftliche Ergebnis. Von Seiten des Fondsmanagements wird künftig kein Kostenrückgang erwartet, sodass Liquiditätsüberschüsse für Ausschüttungen hart erwirtschaftet werden müssen.

Keine hervorragenden Startbedingungen für das Jahr 2013

Was dies für die Anleger im Jahr 2013 konkret bedeuten wird, ist noch offen. Die Ausgangslage für den Schiffsfonds KGAL SeaClass 4 ist alles andere als optimal, da aller Voraussicht nach erneut schwieriges Jahr auf dem Schifffahrtsmarkt bevorsteht. Anleger, die sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds lösen möchten, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hinsichtlich ihrer Handlungsmöglichkeiten beraten lassen. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler, da Beratungsgespräche oftmals Mängel aufweisen.

Die Schiffsbeteiligung KGAL SeaClass 4 wurde zum Beispiel von der Commerzbank vertrieben. Wurde Kunden der Commerzbank der KGAL SeaClass 4 für die sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Daneben gibt es noch weitere Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche, zum Beispiel die rechtzeitige Übergabe des vollständigen Verkaufsprospekts sowie die oft unzureichende Aufklärung über Provisionszahlungen.

Fehlerhafte Anlageberatung führ zu Anspruch auf Schadensersatz

Ob Anleger des Schiffsfonds KGAL SeaClass 4 bei ihrem Anlageberatungsgespräch von der Commerzbank oder einer anderen Bank falsch beraten wurde, ist anhand der Überprüfung des individuellen Anlageberatungsgesprächs zu ermitteln. Die Anleger des KGAL SeaClass 4, die wissen möchten, wie ihre konkreten Chancen auf Schadensersatz stehen, sollten daher nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt und berät bereits Anleger verschiedener KGAL SeaClass-Schiffsfonds.

Weitere Informationen über Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen befinden sich auf der Informationsseite www.schiffsfonds.eu

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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