KI im Wertpapierhandel: Rechtliche Vorgaben! Anwaltsinfo

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Das Thema Künstliche Intelligenz (KI) wird immer wichtiger, und durchdringt immer mehr alle Lebensbereiche.

Auch im Wertpapierhandel wird Künstliche Intelligenz immer wichtiger.

Dabei müssen Emittenten oder Anbieter von KI-gesteuerten Wertpapierhandelsplattformen-/Wertpapierlösungen immer die rechtlichen Vorgaben prüfen, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB aus Berlin hinweist.

So müssten Anbieter von KI-Wertpapierhandel z.B. Informationen über die Funktionsweise von KI-Algorithmen bereit stellen.

Genauso wie Anbieter von KI-Wertpapierhandel immer die rechtlichen Vorgaben prüfen müssen und sich um die erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen kümmern müssen, z.B. eventuelle Bafin-Genehmigungen, die z.B. beim algorithmischen Handel erforderlich sein könnten.

Auch sollte geprüft werden, ob z.B. bei der Anwendung von algorithmischen Handelssystemen eine Zulassung am jeweiligen Handelsplatz erforderlich ist.

Außerdem muss geprüft werden, ob diverse Risikomanagementsysteme oder Sicherheitsfunktionen wie z.B. eine sog. "Kill-Funktion" erforderlich sind und installiert werden müssen.

Weiter sollte beachtet werden, dass Anbieter von KI im Wertpapierhandel unter Umständen auch Berichte an die zuständigen Finanzregulierungsbehörden verfassen und übersenden müssen.

Auch der Datenschutz sollte bei dem Einsatz von KI-Systemen im Wertpapierhandel beachtet und eingehalten werden, denn diverse KI-Systeme "lernen" z.B. anhand bestimmter Daten und so ist z.B. wichtig, dass aktuelle rechtliche Vorgaben wie die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) beachtet werden, genauso wie z.B. Emittenten aktuelle Geldwäschevorschriften beachten müssen, z.B. die AML-Vorschriften, um Geldwäsche beim Einsatz von KI-Systemen zu verhindern.

Emittenten und Anbieter von KI-Systemen im Wertpapierhandel müssen also eine Reihe von rechtlichen Vorgaben berücksichtigen und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit mehr als 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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