Kind hat Kinderporno auf dem Handy. Vorladung. (leichte Sprache, English version)

  • 4 Minuten Lesezeit
  • Das Problem: 

Ihr Kind hat eine Vorladung der Polizei erhalten. Oder es fand bei Ihnen eine Hausdurchsuchung statt. Das ist ein schlimmes Ereignis!


  • Der Grund: 

Ihr Kind hat angeblich kinderpornographische Bilder oder  Filme auf dem Handy. Diese sollen irgendwo auf dem Handy gespeichert sein. Zum Beispiel in einem WhatsApp-Verlauf.


  • Kind oder Jugendlicher? 

Wenn Ihr Kind unter 14 ist, ist die Sache schnell erledigt. Denn eine Strafverfahren kommt dann nicht in Betracht. Viele Politiker wollen das aber ändern! Dann wäre Ihr Kind evtl. schon mit 12 strafbar.

Ist Ihr Kind aber 14 oder älter, kann es sich strafbar gemacht haben. Dann greift das Jugendstrafrecht. Das gilt manchmal auch, wenn Ihr Kind 18 ist, aber noch nicht älter als 21.


  • Was sollten Sie jetzt tun?

Wenn Ihr Kind eine Vorladung erhalten hat, gehen Sie auf keinen Fall zu dem Termin! Das ist keine Pflicht! 

Sprechen Sie nicht mit der Polizei. Auch dann nicht, wenn man Versprechungen macht. Denn die sind oft falsch. 

Senden Sie mir die Vorladung zu. Ich werde mich für Sie bei der Polizei melden und alles weitere mit Ihnen besprechen. Die Vorladung kommt manchmal einfach so, meistens aber nach einer Hausdurchsuchung.

Wenn Sie eine Hausdurchsuchung haben, tun Sie nichts, sondern bleiben passiv. Unterschreiben Sie nichts. Geben Sie keine Passwörter oder Entsperr-Codes heraus. Verhalten Sie sich freundlich und ruhig.

Wenn die Hausdurchsuchung erledigt ist, senden Sie uns alles per E-Mail: Den Durchsuchungsbeschluss vom Amtsgericht und den Zettel auf dem steht, was mitgenommen wurde. Beides erhalten Sie von der Polizei.


  • Wie kommt man da raus?

Damit Ihr Kind wirklich strafbar ist, muss es sich bei den Bildern auch wirklich um Kinderporno handeln. Das ist ganz oft gar nicht so. Das müssen wir aber prüfen.

Außerdem muss Ihr Kind auch wissen, dass es diese Bilder hat. Kinder haben oft tausende Fotos auf dem Handy. Oft weiß ein Kind gar nicht, dass etwas Verbotenes auf dem Handy ist. Auch das müssen wir prüfen.

Das werde ich alles mit Ihnen klären (per Telefon oder persönlich) und mich dann bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft für Sie und Ihr Kind melden. Vorher lasse ich mir die Akte der Staatsanwaltschaft kommen. Erst dann wissen wir, was Ihrem Kind wirklich vorgeworfen wird. Sie sollten selber nichts mehr tun!


Rufen Sie an und senden alle Unterlagen an koetz@koetzfusbahn.de. Wir beraten bundesweit - auch per Telefon und Mail.


English version:

The problem: Your child allegedly has child pornographic pictures or movies on the cell phone. These are said to be stored somewhere on the cell phone. For example, in a WhatsApp history.

 Child or adolescent? If your child is under 14, the matter is quickly settled. Because a criminal case is then not considered. But if your child is 14 or older, he or she may have committed a crime. Then the juvenile criminal law applies. This sometimes also applies if your child is 18, but not yet older than 21.

What should you do now? If your child has received a summons, do not go to the appointment under any circumstances! It is not mandatory! Do not talk to the police. Not even if promises are made. Because they are often false.

Send the summons to me. I will contact the police for you and discuss everything else with you. The subpoena sometimes comes just like that, but most often it comes after a search of your house.

If you have a search of your home, do nothing and remain passive. Do not sign anything. Do not give out passwords or unlock codes. You do not have to! Behave in a friendly and calm manner.

When the home search is done, email everything to us: The search warrant from the district court and the note saying what was taken. You will receive both from the police.

I will clarify all this with you (by phone or in person) and then contact the police or prosecutor's office for you and your child. Before that, I will have the prosecutor's file come to me. Only then will we know what your child is really accused of. Contact me via e-mail, whatsapp or call. 380/5723


Dr. Daniel Kötz ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Er kennt sich daher mit allem, was mit Bildern und Filmen zu tun hat, gut aus. Er ist außerdem Jugendschutzbeauftragter für viele Internetseiten.

Foto(s): Frank Beer

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