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Kinder sollen zum Vater in die Slowakei zurück

  • 2 Minuten Lesezeit
anwalt.de-Redaktion

Werden Kinder von einem Elternteil widerrechtlich nach Deutschland gebracht, können die in ihr Heimatland zurückgeführt werden. Das Kindeswohl darf allerdings nicht gefährdet werden.

Es gibt inzwischen zahlreiche Hochzeiten unabhängig von den Herkunftsstaaten der späteren Ehepartner. Durch das zusammenwachsende Europa wird dieser Trend freilich noch verstärkt. Aber eine solche multinationale Ehe kann scheitern wie jede andere auch. Will eine Mutter dann wieder in ihr Heimatland zurückkehren, darf sie die gemeinsamen Kinder jedoch nicht einfach mitnehmen, auch wenn die zuvor bei ihr gelebt haben.

Gemeinsame Sorge nach der Trennung

Eine deutsche Mutter hatte sich von ihrem slowakischen Ehemann getrennt. Die beiden lebten bis dahin zusammen mit ihren neun und zwölf Jahre alten Töchtern in der Slowakei. Nach der Trennung zogen die Eltern in verschiedene Wohnungen in Bratislava. Das Sorgerecht für die Kinder übten sie nach slowakischem Recht weiterhin gemeinsam aus.

Zwar lebten die Töchter regelmäßig bei der Mutter, aber sie besuchten auch ihren Vater mehrmals pro Woche. Als die Mutter schließlich eine Anstellung als Lehrerin in Deutschland bekam, zog sie umgehend zurück in den Haushalt ihrer Mutter. Dabei nahm sie die beiden Kinder einfach mit nach Deutschland.

Der Vater war damit nicht einverstanden und berief sich auf das Haager Übereinkommen zur internationalen Kindesentführung von 1980. Im Ergebnis bekam er vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm recht.

Das Kindeswohl entscheidet

Da die beiden das gemeinsame Sorgerecht ausübten, hätte der Vater dem Umzug der Kinder nach Deutschland zustimmen müssen. Zwar gab es schon zuvor mehrere Gespräche, in denen die Frau angekündigt hatte, nach Deutschland zurückkehren zu wollen. Doch der Vater hatte sich schon dabei ausdrücklich gegen die Mitnahme der Kinder ausgesprochen.

Die waren schließlich in der Slowakei aufgewachsen und hatten dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt. Sie gingen dort zur Schule und pflegten dort ihre sozialen Kontakte. Zudem hatten sie ein gutes Verhältnis zu ihrem Vater, bei dem sie ohne Weiteres leben konnten.

Auch die Kinder selbst hat das Gericht befragt. Die hatten zwar angegeben, sie würden lieber in Deutschland bleiben. Aber auch ein Leben in ihrer Heimat bei ihrem Vater konnten sich die beiden Mädchen vorstellen. Offenbar hatte die Mutter ihnen aber klargemacht, selbst keinesfalls in die Slowakei zurückkehren zu wollen und sie so unter Druck gesetzt. Dieses Verhalten der Frau hielt das Gericht für geradezu unverantwortlich.

Eine Gefährdung des Kindeswohls beim Vater war dagegen nicht erkennbar. Somit war der von der Mutter gegen den Willen des Vaters erzwungene Umzug nach Deutschland rechtswidrig. Es sprach nichts dagegen, die Kinder in ihr gewohntes Umfeld zurückbringen zu lassen.

(OLG Hamm, Beschluss vom 27.11.2012, Az.: II-11 UF 250/12)

(ADS)

Foto(s): ©Fotolia.com

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