Kinderfotos im Internet

  • 2 Minuten Lesezeit

Facebook & Co.: Darf man Kinderfotos und Kindervideos einfach im Internet veröffentlichen?

Mit Smartphones Fotos und Videos zu machen und diese dann schnell bei Facebook und Co. hochzuladen gehört heutzutage schon fast zum guten Ton. Fotos von den eigenen – oder von fremden – minderjährigen Kindern in lustigen oder niedlichen Situationen gehören da natürlich auch dazu.    

Immer mehr Eltern stellen sich aber die Frage: Ist das rechtlich in Ordnung, dass z. B. die stolze Tante ungefragt ein Bild von der niedlichen Nichte bei Facebook postet?

Recht am eigenen Bild – auch bei Kindern!

Grundsätzlich gilt in diesen Fällen: nein, das geht nicht so einfach. Denn auch bei Kindern ist das „Recht am eigenen Bild“ die Grenze dafür, was mit Bildern einer Person gemacht werden darf. Das Recht am eigenen Bild steht jeder Person ab der Geburt zu – also auch Kindern.

Die Folge davon ist, dass eine auf einem Foto erkennbar abgebildete Person zustimmen muss, wenn ein Bild von ihr im Internet (z. B. auf Facebook) oder in einer Zeitschrift etc. veröffentlicht werden soll – das gilt auch für Kinder.

Wer das Sorgerecht hat, entscheidet über Veröffentlichung

Natürlich können Kleinstkinder und kleine Kinder aber nicht selbst entscheiden, was mit einem Foto oder Video geschehen darf, auf dem sie zu erkennen sind. Deswegen muss immer mindestens ein sorgeberechtigter Elternteil der Veröffentlichung von Kinderfotos zustimmen. Und was für Fotos gilt, gilt natürlich auch für Videos.

Sind sich Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht nicht einig, ob Kinderfotos oder Kindervideos z. B. im Internet veröffentlicht werden dürfen, muss im Zweifel das Familiengericht entscheiden. Das kann beispielsweise notwendig sein, wenn Eltern eines Kindes getrennt leben, aber ein gemeinsames Sorgerecht haben. Anders ist die Rechtslage, wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht hat, z. B. nach einer Scheidung oder bei einem Kind unverheirateter Eltern, die keine Sorgeerklärung abgegeben haben. Hier entscheidet allein der sorgeberechtigte Elternteil darüber, wo welches Bild vom eigenen Kind veröffentlicht werden darf.  

Kinder fragen nicht vergessen!

Bei Fotos von älteren Kindern sollten Eltern, Verwandte und Bekannte außerdem daran denken, dass diese Kinder ab einem bestimmten Zeitpunkt gefragt werden müssen, ob sie damit einverstanden sind, dass ein Bilder von ihnen z. B. auf Facebook veröffentlicht werden. Das ist gilt jedenfalls dann, wenn das Kind schon 14 Jahre alt ist.

Aber auch davor sollten Eltern ein gewisses Gespür für dieses Thema entwickeln. Denn auch ein zehnjähriges Kind kann inzwischen durchaus entscheiden, ob ihm ein Bild von sich selbst im Internet gefällt oder ihm das Bild vielleicht sogar peinlich ist.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan-M. Dudwiesus

Beiträge zum Thema