Kindergeld - eine sichere Einnahmequelle

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Sie haben die Absicht sich von Ihrem Partner zu trennen und von ihm Kindesunterhalt für die gemeinsamen Kinder zu verlangen, die nach der Trennung bei Ihnen leben werden?

Dann sollten Sie rechtzeitig vor der Trennung dafür Sorge tragen, dass durch die Kindergeldkasse das Kindergeld auf  Ihr Konto gezahlt wird und nicht auf das Ihres Partners. Die Kindergeldkasse darf im Falle des Getrenntlebens der Kindseltern ohnehin nur an den Elternteil zahlen, bei dem die Kinder dauerhaft leben. Spätestens mit der Trennung müsste dann der Kindergeldbezug auf Sie umgestellt werden, wenn die Zahlung bisher an Ihren Partner erfolgt ist.

Trennen Sie sich von Ihrem Partner und zahlt Ihr Partner den Kindesunterhalt nicht oder nicht in der richtigen Höhe, dann verfügen Sie so wenigstens über das Kindergeld als sichere Einnahmequelle, wenn Sie rechtzeitig dafür gesorgt haben, dass das Kindergeld auf Ihr Konto überwiesen wird, wenn schon der Kindesunterhalt zunächst nicht gezahlt wird. 

Bei Fragen zum Familienrecht berate ich Sie gerne:

Rechtsanwältin

Cordula Alberth

Joseph-Kolb-Str. 5

91077 Neunkirchen am Brand

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