Kindergeld für Grenzgänger – Wer ist zuständig?
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Welche Familienkasse zur Zahlung des laufenden Kindergeldes grundsätzlich zuständig ist, möchte ich in den nachfolgenden Beispielen kurz darstellen.
Um die Beispiele gut lesbar zu machen, sind diese knapp gehalten.
Aufgrund der in meiner Kanzlei häufig angefragten Sachverhalte, beziehen sich die Beispiele auf Luxemburg und Polen. Die Beispiele sind natürlich auf alle anderen EU-Länder übertragbar.
Beispiel 1:
Das Kind und Mutter wohnen in Deutschland.
Vater arbeitet in Luxemburg, Mutter arbeitet in Deutschland
Deutschland ist für die Zahlung des laufenden Kindergeldes zuständig.
Ob die Mutter geringfügig oder sozialversicherungspflichtig oder selbständig tätig ist, hat keinen Einfluss auf die Zuständigkeit betreffend das Kindergeld.
Der höhere luxemburgische Kindergeldanspruch wird alle sechs Monate aus Luxemburg gezahlt.
Beispiel 2:
Das Kind und Mutter wohnen in Deutschland.
Vater arbeitet in Luxemburg, Mutter bezieht von der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld I.
Deutschland ist für die Zahlung des laufenden Kindergeldes zuständig.
Arbeitslosengeld I der Agentur für Arbeit ist eine Lohnersatzleistung und ist deshalb wie eine Beschäftigung zu werten.
Der höhere luxemburgische Kindergeldanspruch wird alle sechs Monate aus Luxemburg gezahlt.
Beispiel 3:
Das Kind und Mutter wohnen in Deutschland.
Vater arbeitet in Luxemburg, Mutter bezieht Krankengeld von einer deutschen Krankenkasse.
Deutschland ist für die Zahlung des laufenden Kindergeldes zuständig.
Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung und ist deshalb wie eine Beschäftigung zu werten.
Der höhere luxemburgische Kindergeldanspruch wird alle sechs Monate aus Luxemburg gezahlt.
Beispiel 4:
Das Kind und Mutter wohnen in Deutschland.
Vater arbeitet in Luxemburg, Mutter bezieht Elterngeld in Deutschland.
Deutschland ist für die Zahlung des laufenden Kindergeldes zuständig.
Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung und ist deshalb wie eine Beschäftigung zu werten.
Der höhere luxemburgische Kindergeldanspruch wird alle sechs Monate aus Luxemburg gezahlt.
Beispiel 5:
Das Kind und Mutter wohnen in Deutschland.
Vater arbeitet in Luxemburg, Mutter bezieht Bürgergeld durch das Jobcenter.
Luxemburg ist für die Zahlung des laufenden Kindergeldes zuständig.
Der Bezug von Bürgergeld ist nicht wie eine Beschäftigung zu werten.
Beispiel 6:
Das Kind und Mutter wohnen in Deutschland.
Vater arbeitet in Luxemburg, Mutter arbeitet nicht und bezieht keine Lohnersatzleistung.
Luxemburg ist für die Zahlung des laufenden Kindergeldes zuständig.
Beispiel 7:
Das Kind und Mutter wohnen in Polen.
Vater wohnt und arbeitet in Deutschland, Mutter arbeitet nicht.
Deutschland ist für die laufende Zahlung des Kindergeldes zuständig.
Beispiel 8:
Das Kind und Mutter wohnen in Polen.
Vater wohnt und arbeitet in Deutschland, Mutter arbeitet in Polen.
Polen ist grundsätzlich für die laufende Zahlung des Kindergeldes zuständig. Das höhere deutsche Kindergeld wird alle sechs Monate durch die deutsche Familienkasse gezahlt. Das gilt aber nur dann, wenn das polnische Kindergeld tatsächlich gezahlt wird.
Die Beispiele beziehen sich nur darauf, welche Familienkasse nach den gesetzlichen Regelungen grundsätzlich zuständig ist.
Wenn das zuständige Land kein Kindergeld zahlt, muss in einem weiteren Schritt rechtlich geprüft werden, welches Land verpflichtet ist, vorläufig Kindergeld zu zahlen und innerhalb welcher Frist die laufende Kindergeldzahlung aufgenommen werden muss.
Nehmen Sie gerne mit mir Kontakt auf, ob ich Ihnen bei der Lösung Ihres rechtlichen Problems helfen kann. Eine kurze kostenlose Ersteinschätzung ist telefonisch möglich.
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