450-Euro-Job: Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Anworten

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Ich habe keinen schriftlichen Arbeitsvertrag erhalten. Welche Regelungen gelten für mich?

Auch wenn Sie keinen schriftlichen Arbeitsvertrag erhalten haben, haben Sie trotzdem ein wirksames Arbeitsverhältnis vereinbart. Für Sie gelten die gesetzlichen Regelungen. 

Sollte ein Tarifvertrag auf Ihr Arbeitsverhältnis finden, gelten zusätzlich vorrangig die Regelungen des Tarifvertrags.

Gemäß § 2 Nachweisgesetz (NachwG) haben Sie gegen Ihren Arbeitgeber Anspruch darauf, dass er Ihnen einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen aushändigt. 

Habe ich bei Arbeitsunfähigkeit gegen meinen Arbeitgeber einen Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Ja. Auch im 450-Euro-Job ist Ihr Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Ihnen bei Arbeitsunfähigkeit für 6 Wochen den Lohn weiterzuzahlen, § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG). 

Sie müssen die ausgefallenen Arbeitsstunden nicht nacharbeiten.

Einen Anspruch auf Krankengeld gegenüber Ihrer Krankenkasse haben Sie nach Ablauf der 6 Wochen jedoch nicht, da es sich nicht um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt.

Wie in einem „normalen“ Arbeitsverhältnis auch, sind Sie verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorzulegen, wenn die Erkrankung länger als drei Tage dauert. Durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kann vereinbart werden, dass ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen schon am ersten oder zweiten Tag der Erkrankung vorgelegt werden müssen. 

Ihr Arbeitgeber muss Ihnen für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit den Lohn zahlen, den Sie ohne die Arbeitsunfähigkeit erhalten hätten.

Muss mein Arbeitgeber mir Lohn für einen gesetzlichen Feiertag zahlen, wenn der Arbeitstag aufgrund des Feiertags ausgefallen ist?

Ja. Wenn aufgrund eines gesetzlichen Feiertags ein Arbeitstag ausfällt, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen in der Höhe Lohn zahlen, als ob Sie gearbeitet hätten. 

Sie müssen den Tag nicht nacharbeiten.

Habe ich Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub?

Ja. Auch wenn im Arbeitsvertrag kein Urlaubsanspruch vereinbart wurde, haben Sie im 450-Euro-Job gemäß § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub. 

Sollte ein Tarifvertrag auf Ihr Arbeitsverhältnis Anwendung finden, ergibt sich evtl. ein höherer Urlaubsanspruch.

Bei einer 6-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Urlaubstage pro Jahr. Wenn Sie weniger als 6 Tage pro Woche arbeiten, ist der gesetzliche Urlaubsanspruch entsprechend geringer:

5-Tage-Woche: 20 Urlaubstage

4-Tage-Woche: 16 Urlaubstage

3-Tage-Woche: 12 Urlaubstage

2-Tage-Woche: 8 Urlaubstage

1-Tag-Woche: 4 Urlaubstage

Für jeden Urlaubstag ist der durchschnittliche Arbeitsverdienst zu zahlen, den Sie in den letzten 13 Wochen vor dem Beginn des Urlaubs pro Arbeitstag erhalten haben. Überstunden werden nicht berücksichtigt.

Beispiel: Sie arbeiten regelmäßig 4 Arbeitsstunden pro Arbeitstag. Ihr Stundenlohn beträgt 10,00 EUR brutto. Für jeden Urlaubstag sind 40,00 EUR brutto durch Ihren Arbeitgeber zu zahlen. 

Mein Arbeitsverhältnis ist beendet. Ich habe keinen bezahlten Erholungsurlaub genommen. Muss mein Arbeitgeber mir den Urlaub auszahlen?

Ja. Wenn Ihr Arbeitsverhältnis beendet ist und Sie Ihren bezahlten Urlaub nicht oder nicht vollständig genommen haben, ist Ihr Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Ihnen den Urlaub abzugelten, also in Geld auszuzahlen. 

Bitte beachten Sie, dass im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag Verfallfristen vereinbart sein können. Wird der Anspruch nicht innerhalb der Verfallfristen geltend gemacht, kann der Anspruch verfallen. 

Nicht alle Verfallfristen, die in Arbeitsverträgen enthalten sind, sind wirksam. Häufig sind die Fristen unwirksam, weil gesetzliche Mindestanforderungen nicht eingehalten sind. Ist die Verfallfrist unwirksam, kann der Anspruch gegen den Arbeitgeber dennoch durchgesetzt werden, auch wenn die Frist abgelaufen ist.

Ich habe eine Kündigung erhalten. Was muss ich beachten?

Nur eine schriftliche, also eine durch Ihren Arbeitgeber mit Unterschrift unterschriebene, Kündigung kann das Arbeitsverhältnis beenden.

Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp beendet das Arbeitsverhältnis nicht. Kündigt Ihr Arbeitgeber nicht schriftlich und Sie bieten nach der Kündigung Ihre Arbeitskraft an, muss Ihr Arbeitgeber den Lohn weiterzahlen, auch wenn Sie nicht mehr gearbeitet haben. Sie sollten in diesen Sachverhalten aber den Lohn gegenüber Ihrem Arbeitgeber zeitnah geltend machen und nicht mehrere Monate abwarten.

Sofern kein Tarifvertrag anwendbar ist, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB.

Auch im 450-Euro-Job können Sie gegen eine Kündigung Kündigungsschutzklage erheben. 

Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen erhoben werden, nachdem Sie die schriftliche Kündigung erhalten haben. Wird diese 3-wöchige Klagefrist versäumt, wird die Kündigung wirksam, auch wenn die Kündigung unberechtigt ist. Ein „Widerspruch“ oder „Einspruch“ gegenüber dem Arbeitgeber ist nicht ausreichend und wahrt die Klagefrist nicht.

Beispiel: Der Arbeitgeber kündigt schriftlich fristlos, obwohl keine Kündigungsgründe für eine fristlose Kündigung vorliegen. Es wird innerhalb von drei Wochen keine Kündigungsschutzklage erhoben. Die Kündigung ist wirksam und beendet das Arbeitsverhältnis fristlos.

Auf meine Nachfrage hat mein Arbeitgeber mir mitgeteilt, dass ich keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit oder Feiertagsvergütung habe. Was soll ich tun?

Die Ansprüche auf gesetzlichen Mindesturlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Arbeitsunfähigkeit sind unabdingbar. Das heißt, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen diese Ansprüche nicht verweigern darf. Vereinbarungen, dass solche Ansprüche nicht bestehen, sind unwirksam.

Verweigert Ihr Arbeitgeber Ihnen die Ansprüche, sollten Sie ihn schriftlich auffordern, Ihnen die Vergütung zu zahlen, bzw. den Urlaub schriftlich beantragen. Gegebenenfalls müssen Sie Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. 

Der vorliegende Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Beantwortet werden die häufigsten Fragen, die erfahrungsgemäß im Zusammenhang mit einem 450-Euro-Job gestellt werden.


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