Kindergelderhöhung und Änderung der Düsseldorfer Tabelle ab August 2015 und 2016

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Das Kindergeld wird rückwirkend zum Januar 2015 um 4 Euro erhöht, die Nachzahlung erfolgt ab September, spätestens Oktober 2015. Bei Sozialleistungen wie Unterhaltsvorschuss und ALG II darf die Kindergeldnachzahlung nicht als Einkommen berücksichtigt werden.

Außerdem wird im Januar 2016 das Kindergeld um weitere 2 Euro erhöht. Für die ersten und zweiten Kinder beläuft sich der Betrag ab 2016 dann auf jeweils 190 Euro, für dritte Kinder auf 196 Euro und für jedes weitere Kind auf 221 Euro pro Monat.

Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wurde erhöht.

Damit ergeben sich neue Werte für den Mindestunterhalt. Eine neue Düsseldorfer Tabelle ist deshalb noch in diesem Jahr geplant und soll am 1.8.2015 veröffentlicht werden.

Da das Kindergeld bei getrennten Eltern diesen je zur Hälfte zusteht, wird der halbe Kindergeldbetrag von den Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle abgezogen. In diesem Jahr bleibt jedoch die Kindergelderhöhung aufgrund einer Ausnahmeregelung unberücksichtigt, so dass bis zum 31.12.2015 bei der Berechnung des Kindesunterhalts die bisherigen Kindergeldsätze berücksichtigt werden.

Da das sächliche Existenzminimum für 2015 auf € 4.512,00 angehoben wurde, beträgt der Mindestunterhalt für die mittlere Altersgruppe € 376,00 (ein Zwölftel) und für jüngere Kinder 87 % davon, für ältere Kinder 117 %, (§ 1612 a BGB). Ab 2016 beträgt der Kinderfreibetrag € 4.608,00.

Der Mindestunterhalt beträgt dann ab August 2015 (erstes und zweites Kind)

0-5 Jahre€ 328,00 – € 92,00 zu zahlen € 236,00 (bisher € 225,00
6-11 Jahre€ 376,00 – € 92,00 zu zahlen € 284,00 (bisher € 272,00
12-17 Jahre      € 440,00 – € 92,00 zu zahlen € 348,00 (bisher € 334,00)


ab Januar 2016 (erstes und zweites Kind)

0-5 Jahre€ 335,00 – € 95,00 zu zahlen € 240,00
6-11 Jahre€ 384,00 – € 95,00 zu zahlen € 289,00
12-17 Jahre€ 450,00 – € 95,00 zu zahlen € 355,00

 


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