Kindesentführung durch die eigene Mutter

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Bei grenzüberschreitenden Kindesentziehungen gilt das Haager Kindesentführungsübereinkommen. Danach muss der Elternteil, der ein Kind gegen den Willen des anderen über die Grenze mit ins Ausland nimmt, das Kind auf Antrag des im Land verbleibenden Elternteils sofort zurückbringen. Eine Familie hatte bis zum Sommer 2010 gemeinsam in den USA gelebt. Nach einer Urlaubsreise weigerte sich die Mutter, mit dem Kind zum Vater in die USA zurückzukehren. Der Vater beantragte in Deutschland die Rückkehr des Kindes. Die Mutter weigerte sich. Sie wandte ein, dass die Tochter nun schon zwei Jahre in Deutschland lebe und sich an die Umgebung gewöhnt habe. Das OLG Celle entschied jedoch, dass die von der Mutter einseitig und widerrechtlich her-beigeführte Lage nicht rechtmäßig sei. Das Kind sei in die USA zurückzubringen. Auch die Trennung von der Mutter sei kein Argument gegen die Rückführung. Es stehe ihr ja frei, ebenfalls in die USA zurückzukehren.

Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag


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