Kindesunterhalt und gemeinsames Betreuungsmodell

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Sie stehen vor einem Scherbenhaufen, die Ehe funktioniert nicht mehr, aber Sie sind sich mit Ihrem Lebenspartner einig, dass gemeinsame (angenommene) Kinder nicht darunter leiden sollen.

Wenn sich die Partner nicht mehr verstehen, so ist das die eine Sache, wenn aber die Partner sich einig sind, dass die Kinder weiterhin die örtliche und emotionale Nähe zu beiden Elternteilen haben sollen, so können sie einerseits bei einer gemeinsamen Sorgerechtsregelung ein großzügiges Umgangsrecht vereinbaren oder, wenn eine tatsächliche Gleichstellung in Pflichten und Rechten erfolgen soll, ein Betreuungsmodell gewählt werden. Dabei ist nicht erforderlich, dass dieses immer paritätisch (zu gleichen Zeitanteilen) geregelt ist, man kann auch, wenn die Elternteile weit auseinander leben, Ferienregelungen treffen, in denen dann die Kinder nicht in die Schule müssen.

Mit einem großzügigen Umgangsrecht möchten Sie sich nicht abfinden, was tun? Die perfekte Lösung könnte ein paritätisches Betreuungsmodell für Ihre Kinder sein. Welche Voraussetzungen müssen hierzu erfüllt sein:

  1. Die Kinder sind schulortsnah bei Vater/Mutter unterzubringen oder dürfen in allen Ferien zum anderen Elternteil, der zum Beispiel im Ausland wohnt. Aber Achtung, die Schulpflicht muss beachtet werden.
  2. Es stehen in beiden Wohnungen ausreichend Schlaf- und Aufenthaltsplätze zur Verfügung.
  3. Die Elternteile sind kommunikativ und kooperativ und ziehen in der elterlichen Sorge an einem Strang!

Wenn dieses drei Voraussetzungen zutreffen, können Sie sich der Lösung nähern. Ich helfe Ihnen gerne, eine tragfähige nachhaltige Familienvereinbarung zu treffen. LG Rechtsanwalt Maurer (Herrenberg/Calw)


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