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Kindesunterhalt 2025: Das Wichtigste zu Anspruch und Höhe

  • 3 Minuten Lesezeit
Kindesunterhalt 2020: Das Wichtigste zu Anspruch und Höhe

Alle Kinder haben einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Eltern. Bei getrenntlebenden Eltern leistet meist der eine Elternteil den Unterhalt durch Pflege und Erziehung des Kindes. Der andere muss Unterhaltszahlungen leisten – was Ihnen zusteht oder wie viel Sie zahlen müssen, können Sie mithilfe der Düsseldorfer Tabelle berechnen.

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Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Die wichtigste Grundlage für die Berechnung der Höhe von Ansprüchen auf Kindesunterhalt bildet die Düsseldorfer Tabelle. Die darin angegebenen Werte sind zwar nur Richtlinien und für Jugendämter und Familiengerichte nicht bindend, dennoch werden Unterhaltssätze meist danach berechnet. Die Tabelle wird in der Regel jährlich überarbeitet.

Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle finden Sie im Ratgeber Düsseldorfer Tabelle: Mindestunterhalt für Kinder und Ehegatten ermitteln.

Wovon ist die Höhe des Kindesunterhalts abhängig?

KriteriumErklärung
NettoeinkommenJe höher das sogenannte „bereinigte Nettoeinkommen“ des Unterhaltspflichtigen, desto höher fällt der Kindesunterhalt aus. So werden z. B. noch Weihnachts- und Urlaubsgeld, Kapitalerträge und Mieteinnahmen hinzugerechnet. Schulden und fünf Prozent berufsbedingte Aufwendungen werden abgezogen.
KindergeldDas Kindergeld wird zur Hälfte auf den Unterhaltsanspruch des Kindes angerechnet. Die sich danach ergebenden Unterhaltshöhen werden in der Düsseldorfer Tabelle als Zahlbeträge bezeichnet.
BedarfskontrollbetragDer Bedarfskontrollbetrag ist die Summe, die dem Unterhaltspflichtigen nach Abzug aller Unterhaltszahlungen noch bleiben muss. Wird er unterschritten, erfolgt in der Regel eine Einstufung in eine niedrigere Einkommensstufe, ab der der Bedarfskontrollbetrag nicht mehr unterschritten wird. Bei der ersten Einkommensstufe entspricht der Bedarfskontrollbetrag dem Selbstbehalt.
Einkommen des KindesHat das unterhaltsberechtigte Kind eigene Einnahmen, z. B. durch Waisenrente, oder BAföG, werden diese auf den Unterhaltsanspruch angerechnet und können ihn mindern. Ausnahmen gelten z.B. für Bürgergeld, Taschengeld und Ferienjobverdienst. Bei minderjährigen Kindern wird das hälftige Kindergeld angerechnet, bei volljährigen Kindern das vollständige Kindergeld.
SonderbedarfIn bestimmten Fällen kann sich der Unterhaltsanspruch einmalig wegen Sonderbedarfs erhöhen. Dazu gehören z. B. Kosten für Klassenfahrten, Nachhilfeunterricht, die Säuglings-Erstausstattung oder nicht von der Krankenkasse übernommene Krankheitskosten.

Was tun bei ausbleibenden Kindesunterhaltszahlungen?

Bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen sollten Unterhaltsberechtigte rechtzeitig aktiv werden und den Unterhalt geltend machen – sonst kann die Verjährung der Ansprüche drohen. Dafür wendet man sich an das Jugendamt und fordert den Kindesunterhalt mithilfe eines Unterhaltstitels gerichtlich ein.

Erfolgt dann immer noch keine Zahlung, sollte man einen Rechtsanwalt kontaktieren, der über Erfahrung im Unterhaltsrecht verfügt und die Ansprüche im Rahmen einer Zwangsvollstreckung durchsetzt.

Auskunftsanspruch: Um die Höhe des eigenen Anspruchs überhaupt kennen zu können, haben unterhaltsberechtigte Kinder einen Anspruch darauf, Auskunft über das Einkommen und Vermögen des Unterhaltspflichtigen zu bekommen. Dieser muss dann sein Einkommen der letzten zwölf Monate offenlegen (bei Selbstständigen das der letzten drei Jahre). Bei berechtigtem Interesse kann der Auskunftsanspruch einmal alle zwei Jahre geltend gemacht werden.

Ihre Möglichkeit: Unterhaltsvorschuss

Bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen hat der betreuende Elternteil die Möglichkeit, einen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt zu beantragen. Dabei handelt es sich um eine staatliche Sozialleistung, die die finanzielle Belastung des alleinerziehenden Elternteils abfangen soll.

Seit 1. Juli 2017 kann der Unterhaltsvorschuss für alle Kinder bis zum 18. Geburtstag beantragt werden. Für Kinder ab 12 Jahren gelten besondere Voraussetzungen, die der Ratgeber zum Unterhaltsvorschuss nennt. Sobald der unterhaltspflichtige Elternteil wieder zahlungsfähig ist, holt sich der Staat den gezahlten Unterhaltsvorschuss von diesem zurück.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses bemisst sich dabei nach dem monatlichen Mindestunterhalt, der der Altersstufe des Kindes in der aktuellen Düsseldorfer Tabelle entspricht, von dem das aktuell geltende monatliche Kindergeld vollständig abgezogen wird.

Foto(s): ©AdobeStock

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