Kindesunterhalt: Was Sie wissen sollten

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Unterhalt für Kinder ist immer dann zu zahlen, wenn nach einer Trennung oder Scheidung das eheliche oder auch das nichteheliche Kind beim anderen Elternteil lebt.

Wie hoch der Unterhalt für das Kind ist, ist zum Einen abhängig vom sog. bereinigten Einkommen des Unterhaltsschuldners und zum Anderen vom Alter des Kindes.

Dabei wird die Höhe der Zahlungen durch die Gerichte nach der Düsseldorfer Tabelle, einer gerichtlich verfassten Leitlinie zur Standardisierung von Unterhaltsansprüchen, ermittelt.

Was bedeutet „bereinigtes Einkommen“?

Das bereinigte Einkommen ist das Nettoeinkommen abzüglich bestimmter Belastungen, wie beispielsweise berufsbedingte Aufwendungen, in gewissen Grenzen Kosten für die Altersvorsorge, bestimmte Belastungen, wie Hauskredite, Verbraucherkredite, Versicherungen u.v.m.

Für die Unterhaltsberechnung relevant ist immer 1/12 des Nettojahreseinkommens. Dabei wird nicht nur das Einkommen aus Erwerbstätigkeit der Berechnung zu Grunde gelegt, sondern auch Einkommen aus Zinseinkünften, aus Mieteinahmen, aus Renten, aus Wohnvorteil usw.

Vom dem Unterhaltsschuldner wird daher in erster Linie Auskunft über seine Einkommensverhältnisse der letzten 12 Monate verlangt. Erst dann kann das bereinigte Einkommen errechnet werden. Die Bereinigung des Einkommens ist die wichtigste Säule der Unterhaltsberechnung mit erheblichen Auswirkungen auf das Ergebnis.

Der Unterhaltsschuldner ist arbeitslos – muss er nichts zahlen?

Ein Unterhaltspflichtiger ist gegenüber seinen minderjährigen Kindern verpflichtet, seine ganze Arbeitskraft zum Geldverdienen einzusetzen, sog. gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Diese kann nur etwa durch Erkrankung oder Betreuung kleiner Kinder reduziert sein.  Wer daher gesteigert erwerbsobliegen ist und keine Arbeit hat, muss sich Arbeit suchen – und zwar mit demselben zeitlichen Aufwand, den er hätte, wenn er arbeiten müsste. Die Gerichte gehen zunächst davon aus, dass jeder den Mindestunterhalt seiner Kinder decken kann. Wer für sich das Gegenteil in Anspruch nehmen will, muss dies bei Gericht beweisen.

Sollte das Gericht nicht überzeugt werden können, wird ein Einkommen unterstellt werden, das sogenannte fiktive Einkommen. Damit kann auch ein arbeitsloser Unterhaltsschuldner zur Zahlung von Kindesunterhalt verurteilt werden.

Bis zu welchem Alter wird Kindesunterhalt geschuldet?

Nicht das Alter des Kindes begrenzt die Dauer des Unterhaltsanspruches, sondern dessen Ausbildungsgang.

Der Unterhaltsanspruch erlischt, wenn das Kind nicht mehr bedürftig ist. Die  Unterhaltspflicht läuft weiter, bis das Kind eine angemessene Berufsausbildung  abgeschlossen hat.

Ab Volljährigkeit gilt die Besonderheit, dass nunmehr beide Eltern für den Barunterhalt haften.

Kann Unterhalt für die Vergangenheit verlangt werden?

Unterhalt für die Vergangenheit kann regelmäßig nur verlangt werden, wenn rechtszeitig rechtswahrende Handlungen vorgenommen wurden.

Das bedeutet, ein entsprechender Anspruch auf Unterhalt für zurückliegende Zeiträume besteht in der Regel nur ab dem Zeitpunkt, ab dem der Unterhaltsschuldner in Verzug gesetzt wurde, der Anspruch eingeklagt wurde oder der Unterhaltsschuldner zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruches aufgefordert worden ist, Auskunft über seine Einkommensverhältnisse zu erteilen.

Update: Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2021

Die Düsseldorfer Tabelle dient als Maßstab zur Berechnung des Kindesunterhaltes. Sie wird im regelmäßigen Turnus veröffentlicht. Die aktuelle Änderung gilt ab dem 01.01.2021. Ab dem 01.01.2021 ergeben sich für Kinder höhere Unterhaltsbeträge, da die Bedarfssätze angehoben worden sind. 

So ist für die Altersstufe von 0-5 Jahren zukünftig ein Mindestunterhalt in Höhe von 283,50 € nach Anrechnung des hälftigen Kindergeldes (sog. Zahlbetrag) zu zahlen. Für Kinder zwischen 6-11 Jahren sind dies 341,50 € und für Kinder zwischen 12-17 Jahren 418,50 € Mindestunterhalt monatlich. Diese Sätze gelten für die niedrigste Einkommensstufe des Unterhaltsschuldners bis 1.900 € netto. Für höhere Einkommen weist die Düsseldorfer Tabelle auch höhere Zahlbeträge aus.

Das Unterhaltsrecht ist sehr komplex und unterhaltsrechtliche Regelungen haben in der Regel weitreichende Folgen. Vor diesem Hintergrund ist es in Unterhaltsfällen - sowohl für Unterhaltsgläubiger als auch für Unterhaltsschuldner - ratsam, möglichst frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen.


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