Kinox.to – Warnung vor Fake-Abmahnungen wegen Streamings
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Nun ist es so weit – die ersten Fake-Abmahnungen wegen Streamings wurden versendet. Derzeit erhalten viele Nutzer Abmahnungen per E-Mail, in denen ihnen illegales Streaming auf Portalen wie Kinox.to vorgeworfen wird. Hierbei handelt es sich um geschickte Fälschungen. Mit solchen Betrügereien haben wir nach der EuGH-Entscheidung „Filmspeler“ allerdings gerechnet. Doch schon damals haben wir Entwarnung gegeben – echte Abmahnungen wegen Streamings sind sehr unwahrscheinlich, weil die Nutzung technisch kaum zu ermitteln ist und sich die Massenabmahnung finanziell nicht lohnen würde.
Auch bei uns haben sich verunsicherte Streaming-Fans gemeldet und gefragt, ob diese Abmahnungen echt sind. Hier noch einmal Entwarnung: Sie sind es nicht!
So sehen die Fake-Abmahnungen aus
Diese angeblichen Streaming Abmahnungen erwecken den Eindruck, als ob sie von einer Rechtsanwaltskanzlei verschickt worden sind. Dabei werden in der E-Mail unterschiedliche Namen als Absender angegeben, wie etwa Rechtsanwälte Kertas, Dr. Thomas Stephan, die Kanzlei Hofmann sowie die Kanzlei Dr. Henner Zühlke.
Dem Empfänger der E-Mail wird vorgeworfen, dass er über seinen Internetanschluss eine Urheberrechtsverletzung durch Streaming von Filmen über das Streaming-Portal Kinox.to begangen haben soll. Um einen glaubwürdigen Eindruck zu hinterlassen, verweist der Verfasser auf die entsprechende Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus diesem Jahr.
Nachfolgend werden in dem Schreiben nähere Angaben genannt, wie z. B. Datum und Uhrzeit der angeblichen Urheberrechtsverletzung, die festgestellte IP-Adresse und der verwendete Browser. Der Empfänger soll daher eine Summe von insgesamt fast 900 Euro auf ein bestimmtes Konto bezahlen. Dafür setzt ihm der vermeintliche Abmahnanwalt eine Zahlungsfrist von fünf Tagen. Bis zu diesem Zeitpunkt soll das Geld auf dem Konto eingegangen sein.
Nicht zahlen!
Von einer Zahlung sollten Sie als Empfänger unbedingt absehen! Denn beim Versender dieser „Abmahnung“ handelt es sich um Betrüger, die sich lediglich als Anwälte ausgeben. Hierauf weist auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen hin.
Neue Masche: Betrüger verschicken Streaming-Abmahnungen
Diese Abzock-Masche per E-Mail ist an sich nicht neu. Sie wird bereits vielfach im Filesharing praktiziert. Manche Betrüger sind so dreist, dass sie sich als tatsächlich existierende, bekannte Abmahnkanzleien wie Waldorf Frommer, SKW Schwarz oder Schutt Waettke ausgeben. Hiermit verfolgen sie das Ziel, dass die Betroffenen sich eher einschüchtern lassen.
Anders sah dies jedoch im Streaming-Bereich aus. Denn hier vertraten die deutschen Gerichte bislang die Auffassung, dass lediglich die Betreiber von illegalen Plattformen eine Urheberrechtsverletzung begehen. Die Nutzer waren hiervon jedoch ausgenommen. Denn anders als beim Filesharing wird beim bloßen Ansehen von Filmen lediglich eine flüchtige Kopie im Arbeitsspeicher des Rechners erzeugt. Es erfolgt hingegen keine Speicherung der Inhalte auf der Festplatte des Computers. Daher gingen die deutschen Gerichte bislang davon aus, Nutzer könnten sich hier auf die urheberrechtliche Ausnahme des § 44a Urheberrechtsgesetz (UrhG) berufen.
Seit der EuGH mit Urteil vom 26.04.2017, Az. C 527/15 klargestellt hat, dass die Nutzer beim bloßen Streaming von Streaming-Portalen wie Kinox.to ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung begehen, hat dies aber zu keinen echten Abmahnungen geführt. Und auch diese Fake-Abmahnwelle ist die erste uns bekannte, in denen Kriminelle die EuGH-Entscheidung ausnutzen, um gefälschte Abmahnungen zu verschicken.
Woran sind Fake-Abmahnungen erkennbar?
Gefälschte Abmahnungen sind nicht immer gut von echten Abmahnungen zu unterscheiden.
Versand per E-Mail
Zunächst einmal handelt es sich häufig dann um eine gefälschte Abmahnung, wenn diese per E-Mail verschickt wird. So etwas ist bislang bei renommierten Abmahnkanzleien nicht üblich. Diese verschicken ihre Abmahnungen mit der Post.
Inhalt der Abmahnung auffällig
Darüber hinaus sollte man auch auf den Inhalt achten. Wenn sich beispielsweise in der Mail viele Rechtschreibfehler finden, spricht dies für eine gefälschte Abmahnung. Allerdings gibt es auch Fake-Abmahnungen, die zumindest auf den ersten Blick unauffällig wirken. Hier lohnt es sich gleichwohl, aufzupassen. Bei den bereits erwähnten Abmahnungen wegen Streamings fällt teilweise auf, dass der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung nicht hinreichend konkretisiert worden ist. Zwar sind Datum und Uhrzeit der angeblichen Rechtsverletzung genannt. Es wird jedoch nicht angegeben, welche Filme der Betroffene sich über das illegale Streaming Portal kinox.to angesehen haben soll. So etwas kommt bei einer echten Abmahnung normalerweise nicht vor.
Auf angegebene Bankverbindung achten
Ein weiteres Augenmerk gilt der in der „Abmahnung“ angegebenen Bankverbindung. Handelt es sich dabei um ein anonymes Zahlverfahren wie Ukash bzw. paysafecard, können Sie davon ausgehen, dass es sich um eine Fake-Abmahnung von Betrügern handelt. Hiermit wollen diese vermeiden, dass der Zahlungsweg nachvollziehbar ist und der Betroffene sein Geld zurückfordern kann.
Ebenso vorsichtig sollte man jedoch sein, wenn die Überweisung an eine Bank im europäischen oder außereuropäischen Ausland erfolgen soll. In den Streaming-Abmahnungen der angeblichen Kanzlei Dr. Thomas Stephan war es beispielsweise so, dass in der Mail eine Bankverbindung der HSBC Bank angegeben war. Hierbei handelt es sich um ein Kreditinstitut mit Sitz in London. In welchen Land sich eine Bank befindet, ergibt sich übrigens auch aus der IBAN (hier steht ganz im Anfang „GB“ angegeben). Wobei hier besonders auffällig ist, dass diese erst beim Betätigen des Buttons „Abmahnung bezahlen“ angezeigt wird. Einen solcher Button sollte gar nicht betätigt werden. Hier besteht die Gefahr, dass der Nutzer in eine Phishing-Falle gerät.
Fazit
Bei einer Abmahnung per E-Mail wegen einer Urheberrechtsverletzung ist normalerweise davon auszugehen, dass es sich um Betrüger handelt. Keinesfalls sollten Anhänge geöffnet werden oder auf Links geklickt werden.
Nur echte Abmahnungen müssen ernst genommen werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Betroffenen in Panik verfallen sollten. Im Zweifel sollten sich Abgemahnte an einen Rechtsanwalt wenden. Keineswegs sollte vorschnell gezahlt werden.
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