Kitaplatzklage in Stuttgart gewonnen: Einstweilige Anordnung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart erfolgreich

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Nach einer unserer Kitaplatzklagen wurde die Landeshauptstadt Stuttgart verpflichtet der Tochter unseren Mandanten einen Kitaplatz zu vermitteln (Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 21.09.2023, Az. 7 K 5031/23).

Wir geben der Stadt Stuttgart nun ein wenig Zeit und hoffen auf einen Kitaplatz. Andernfalls werden wir wegen der nicht erfolgten Vermittlung eines Kitaplatzes ein Zwangsgeld bei Gericht beantragen und parallel dazu wohl eine Verdienstausfallklage einreichen. 


Die Mutter möchte nach der Elternzeit wieder arbeiten - daher: Verdienstausfall einklagen

Ohne einen Kitaplatz kann die Mutter nicht wie geplant arbeiten. Das führt zu einem Verdienstausfall  - und diesen empfehlen wir nach einer gewonnen Kitaplatzklage einzuklagen. Nach einer gewonnen Klage muss der Staat dann der Mutter das entgangene Gehalt bezahlt - und zwar Monat für Monat, bis das Kind einen Betreuungsplatz erhält. Nach unserer deutschlandweiten Erfahrung sollte man spätestens dann schnell einen Betreuungsplatz erhalten, da es dann für den Staat teuer wird.


Ihr Recht auf einen Betreuungsplatz - wir helfen Ihnen schnell

Unsere Kanzlei engagiert sich aktiv dafür, dass Eltern in Stuttgart und deutschlandweit einen Kita- oder Kindergartenplatz bekommen. Wir bieten eine kostenfreie Erstberatung.

Kontaktieren Sie uns gerne:

www.KeinKitaPlatz.de

Wenn Sie unser "großes Anfrageformular" ausfüllen, erhalten Sie von uns sogar einen kostenlosen Klageentwurf, damit wir möglichst keine weitere Zeit verlieren.

Unsere Kanzlei vertritt Mandanten in ganz Deutschland.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Foto(s): VG Stuttgart, bearbeitet durch Rechtsanwalt Alexander Hufschmid

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