Klage der Aerosoft GmbH abgewiesen (Filesharing)

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Erfolg: Klage der Aerosoft GmbH bleibt vor Gericht erfolglos

In einem weiteren Verfahren gegen die Abmahnkanzlei NIMROD konnten wir erneut einen wichtigen Erfolg für den beklagten Inhaber des Internetanschlusses erzielen. Dieses Mal hatte die Aerosoft GmbH vor dem Amtsgericht Erfurt geklagt. Hintergrund war eine  Urheberrechtsverletzung durch Filesharing.

Wie so häufig in diesen Verfahren stützte sich die Klage lediglich auf die Zuordnung einer IP-Adresse zum Internetanschluss der beklagten Person. Die Klägerin forderte Schadensersatz sowie die Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten.

Das Amtsgericht Erfurt (Az. 3 C 350/23, Urteil vom 12.12.2024) wies die Klage vollumfänglich ab. Die Beklagte hatte überzeugend dargelegt, dass auch weitere Familienmitglieder Zugang zum Internetanschluss hatten. Die Nutzung verschiedener Geräte, das Nutzungsverhalten sowie die Befragung der in Betracht kommenden Personen – all dies wurde im Verfahren substantiiert vorgetragen.

Das Gericht stellt klar: Der Anschlussinhaber haftet nicht automatisch für Urheberrechtsverstöße.

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