Klage gegen AUDI wegen 23Z2 Aktionscode, aktuelle Urteile und News vom Anwalt, Verjährung beachten

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Vor dem Landgericht Mainz hat Rechtsanwalt Eser namens eines Besitzers eines abgasmanipulierten AUDI-Fahrzeuges eine weitere Schadensersatzklage  gegen die AUDI AG, gestützt auf Abgasmanipulation, eingereicht.

Für eine Schadensersatzklage ist nämlich ein verpflichtender Rückruf seites des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) nicht zwingend notwendig, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmaktrecht Eser. 

Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug handelt es sich um ein Pkw der Marke AUDI Typ SQ5 3,0 TDI, 230 KW, mit dem eingebauten Motor der Bezeichnung Typ EA897.

Für das Fahrzeug liegt lediglich eine sog. "freiwillige Kundendienstmaßnahme" – Aktionscode 23Z2 - vor.

Mit dem Aktionscode 23Z2 ruft jedenfalls AUDI tausende Fahrzeuge zurück. Durch ein Software-Update sollen die Stickoxid-Emissionen reduziert werden. Der Rückrufcode 23Z2 gilt für verschiedene Modelle von Audi A4, A5, A 6/A7, A8, Q5, Q7 Fahrzeugen, mit der Abgasnorm Euro 5/6 und 3,0 bzw. 4.2 Liter Motoren.

In das streitgegenständliche Fahrzeug sind nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser mindestens eine bzw. mehrere illegale Abschalteinrichtungen eingebaut worden, die den Schadstoffausstoß im Prüfzustand senken. Im realen Fahrbetrieb haben nämliche schon unabhängige Tests erhebliche Überschreitungen der Stickoxid-Emissionen feststellen können. Audi verwendet im Emissionskontrollsystem des obigen Fahrzeugs daher verschiedene Strategien, mit denen die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems in unzulässigerweise reduziert wird.

LG STUTTGART: AUDI haftet auch bei einem freiwillig angebotenen Software-Update

AUDI haftet auch bei einem freiwillig angebotenen Software Update, weil die Ausgangssituation – wie bei einem vom KBA angeordneten Rückruf – aufgrund der zahlreichen Anhaltspunkte gleich zu behandeln ist. So sieht es auch das Landgericht Stuttgart in seinem Urteil vom 16.03.2022 (Az.: 51 O 684/21 – nicht rechtskräftig).

Dass bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug dieselben Abschalteinrichtungen zur Anwendung kämen wie bei zurückgerufenen Modellen mit dem gleichen Motortyp der Schad-stoffklasse Euro 6 und Euro 5, bestätigt sich nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser dadurch, dass bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug die Stickoxidwerte im Realbetrieb um ein 9,7-faches überschritten werden.

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist mit seinem hoch spezialisierten Team bereits seit mehr als 17 Jahren als Anlegerschutzkanzlei überwiegend auf den Gebieten des Kapitalanlage- und Bankrechts tätig. Bundesweit erfolgt die Vertretung von geschädigten Anlegern gegenüber Beteiligungsgesellschaften, Banken und Vermittlern.


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Foto(s): Kemal Eser

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