VW Abgasskandal – Verjährung droht 2019: aktuelle Urteile

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Für vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter, die sich nicht in die Musterfeststellungsklage eingetragen haben und einen EA 189 Motor haben, beginnen nun die letzten Wochen vor der Verjährung und somit die letzte Möglichkeit, noch Ansprüche gegen den VW-Konzern geltend zu machen.

Der VW-Konzern wird derzeit reihenweise von den Landgerichten in Deutschland wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt.

So hat das Landgericht Nürnberg-Fürth (Az.: 9 U 8138/18) die Volkswagen AG zur Rücknahme eines Golf 6 2,0 l am 260.9.2019 verurteilt und dies nebst 4 % Zinsen seit dem Kaufdatum, also seit 2012. Allein die Zinsen machen hier einen Betrag von 6720 € aus. Der Kläger erhielt somit fast seinen gesamten bezahlten Kaufpreis i. H. v. 24.000 € zurück.

Das Landgericht Ravensburg hat die Volkswagen AG (Az.: 5 O 177/18) am 24.10.2019 zur Rücknahme des Fahrzeugs bei Abzug der Nutzungen unter Annahme einer Gesamtlaufleistung von 300.000 km verurteilt.

Das Landgericht Bielefeld (Az.: 9 O 461/18) hat ebenso am 24.10.2019 die Volkswagen AG zur Rücknahme des Fahrzeugs unter Anrechnung der Nutzungen (hier von 250.000 km Laufleistung) verurteilt.

Auch das Landgericht Traunstein (Az.: 5 O 3731/18) hat am 07.11.2019 die Volkswagen AG zur Rücknahme des Fahrzeugs verurteilt.

Sämtliche Urteile ergingen zugunsten der Mandanten der Münchner Rechtsanwaltskanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte.

Grundsätzlich geht die Volkswagen AG gegen solche Urteile in Berufung und schließt dann in nahezu 100 % aller Fälle einen Vergleich, der zumeist noch deutlich mehr Ertrag für den Kläger verspricht, als dies in den Urteilen ausgeurteilt wurde, da VW Urteile vor den Oberlandesgerichten vermeiden möchte.

Wer seine berechtigten Ansprüche nicht bis Ende des Jahres durchsetzt bzw. erstmals beansprucht, verliert diese und kann nach Ablauf der Jahresfrist nichts mehr unternehmen!

Wer jetzt nicht handelt und sich zu einer Klage entscheidet, geht fahrlässig mit seinem Vermögen um.

Handeln Sie jetzt.

Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch!

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen den VW-Konzern vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daran setzen, ihre Rechte geltend zu machen und so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Nutzen Sie deshalb Ihre Rechte!

Alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland decken nunmehr die jeweiligen Klagen gegen die Händler und den Konzern. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.

Auch Prozessfinanzierer übernehmen diese Prozesse gerne, falls keine Rechtsschutzversicherung besteht.

Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl von VW-Geschädigten und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die obengenannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.

Die Rechtsanwaltskanzlei Klamert & Partner aus München gehört zu den führenden Kanzleien in Deutschland im Abgasskandal.



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