Klage gegen VW: Landgericht Traunstein erteilt Hinweise und stärkt geschädigten Käufern den Rücken

  • 1 Minuten Lesezeit

Erfreuliche Nachricht für geschädigte Käufer im Zuge des VW-Abgasskandals: Das Landgericht Traunstein gab im Rahmen eines Schadensersatzprozesses zu erkennen, dass VW aus verschiedenen Gründen in die Haftung genommen werden kann. Dies insbesondere deshalb, weil das Schummel-Fahrzeug ohne gültige Übereinstimmungsbescheinigung verkauft worden ist. Die schriftlichen Hinweise der Zivilkammer datieren vom 23.01.2018 und umfassen mehrere Seiten.

Für den Klägeranwalt Dr. Jürgen Klass ist das ein deutliches Signal dafür, dass Kunden ihre Ansprüche direkt gegen den Volkswagenkonzern durchsetzen können. „Das Landgericht hat sich auf die Seite der Verbraucher gestellt und gab zu erkennen, dass die auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtete Klage gegen die Volkswagen AG Erfolg versprechend ist“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Klass, der mittlerweile fast 100 vom Abgasskandal geschädigte Autokäufer vertritt.

Dr. Klass rät jedem Autobesitzer, der von einer verpflichtenden Rückrufaktion betroffen ist, anwaltlich prüfen zu lassen, ob auch ihm Schadensersatzansprüche zustehen. Von der Abgasmanipulation erfasst sind verschiedene Modelle von VW, Skoda, Porsche, Audi und Seat. Aktuell besteht der Verdacht, dass auch in den 3,0-l-Dieselmotoren der Audimodelle A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ 5 und Q7 eine illegale Abschalteinrichtung verbaut wurde.

Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang darauf, dass VW-Musterklagen eventuell noch dieses Jahr bei Gericht eingereicht werden können. Koalitionsunterhändler von Union und SPD wollen nämlich eine Musterfeststellungsklage für Fälle mit vielen betroffenen Verbrauchern wie beim VW-Abgasskandal bis spätestens November 2018 einführen. Das berichtete DIE WELT am 03.02.2018. Die Klagebefugnis soll auf „festgelegte qualifizierte Einrichtungen“ beschränkt werden, um eine ausufernde Klageindustrie zu vermeiden, heißt es. Das Gesetz soll spätestens zum 1. November 2018 in Kraft treten.

Eine erste kostenlose Kontaktaufnahme ist möglich über Telefon oder über E-Mail.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass

Beiträge zum Thema