BWF-Goldanlage: Landgericht München II verurteilt Finanzberater zu vollem Schadensersatz

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Sachverhalt

Der Kläger, vertreten durch RA Dr. Jürgen Klass, hat einen Finanzfachmann, der als zertifizierter Vermögensberater auftritt und sein Büro in Murnau hat, wegen fehlerhafter Beratung beim Abschluss eines Kapitalanlagegeschäfts in Anspruch genommen und Schadensersatz verlangt. Beanstandet wurden Aufklärungspflicht- und Prüfpflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Andienung des Erwerbes von zweifelhaften Goldprodukten. 

Hintergrund: Die Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) bot interessierten Anlegern ab 2011 den Kauf von Gold an. Für eine bestimmte Kaufsumme versprach die BWF-Stiftung, physisches Gold für den Anleger zu erwerben und dieses einzulagern. Die auch unter dem Namen „Bund Deutscher Treuhandstiftungen“ bekannt gewordene Gesellschaft stellte zugleich in Aussicht, mittels einer cleveren Geschäftsstrategie eine attraktive Rendite zu erwirtschaften. Mit dem Kauf war eine sogenannte Rückkaufoption verbunden. Diese konnte entweder nach zwei, vier oder acht Jahren wahrgenommen werden. Die BWF-Stiftung garantierte einen Rückkaufkurs zwischen 110 %, 130 % und 180 %. Je später die Rückkaufoption wahrgenommen wurde, desto höher war also die versprochene Rendite.

Anfang 2015 berichtete die Zeitschrift „Finanztest“ über die BWF-Goldanlage und äußerte schwerwiegende Bedenken gegen das Management und den Vertrieb. Im gleichen Jahr untersagte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der BWF-Stiftung den Betrieb des weiteren Geschäfts, weil es sich bei dem Goldverkauf an die Kunden um ein verbotenes Bankeinlagengeschäft handelt. Ebenfalls im Jahr 2015 wurde über den Verein „Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V.“ das Insolvenzverfahren eröffnet. Dies hatte auch für Anleger bei der BWF-Stiftung Konsequenzen: Der Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. ist der Rechtsträger der BWF-Stiftung. Im Strafprozess hat das Landgericht Berlin am 25.07.2017 die vier Hauptangeklagten zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Heraus kam, dass die BWF-Stiftung mehrere tausend Anleger um ihre Ersparnisse gebracht hatte; das Anlegergeld war nicht in Goldbarren geflossen, sondern in die Taschen der Stiftungsgründer, teils auch in hohe Provisionen für den Vertrieb. Bei der Kundengewinnung hatten sich die BWF-Verantwortlichen insoweit der Dienste freier Vermittler und Berater bedient, die bis zu 20 Prozent der Anlagesumme als Provision erhielten.

Im konkreten Fall wurde dem Berater unter anderem zur Last gelegt, dass jegliche Schlüssigkeits- und Plausibilitätskontrolle des BWF-Geschäftskonzeptes unterblieben ist.

Entscheidung des Gerichts

Das Landgericht München II hat am 17.10.2019 der Klage stattgegeben und den Finanzberater verurteilt, an den geschädigten Kapitalanleger EUR 35.000,00 zzgl. Zinsen zu bezahlen, Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus dem Vertrag mit der BWF-Stiftung über die Goldzuweisung aus dem Produkt „Gold Standard“. Ferner hat der Beklagte den Kläger von allen künftigen wirtschaftlichen Nachteilen freizustellen und sämtliche Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Bewertung

Die Entscheidung, die Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass für seinen Mandanten erwirken konnte, liegt auf einer Linie mit der herrschenden Judikatur in Sachen BWF-Stiftung (vgl. zur Haftung von Anlageberatern bzw. -vermittlern im Zusammenhang mit dem Golderwerb bei der BWF-Stiftung: LG Dortmund, Urteil vom 10.02.2017; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 30.12.2015; LG Hof, Urteil vom 30.11.2015; LG Berlin, Urteil vom 04.12.2015; LG Köln, Urteil vom 25.07.2016; LG Aurich, Urteil vom 21.04.2017; LG Frankenthal, Urteil vom 04.01.2017; LG Lübeck, Urteil vom 18.05.2018; Landgericht München II, Urteil vom 25.01.2017).



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