Kleine Unternehmen stärker von Insolvenz betroffen

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Entgegen dem COVID-19 geschuldeten Trend hat sich im Jahr 2021 die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen bei kleinen Unternehmen erhöht. Betroffen sind insbesondere Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu EUR 250.000,00 hat die Creditreform ermittelt. Zwar ist der absolute Anstieg von 7.290 Fällen im Jahr 202 auf 7.340 Fälle bislang im Jahr 2021 überschaubar. Aufhorchen lassen muss aber der Umstand, dass Insolvenzen von kleinen Unternehmen nunmehr über 51% der Unternehmensinsolvenzen ausmachen. Interessant ist, dass vorwiegend ältere Unternehmen in die Insolvenz gehen. Dies entspricht der Erkenntnis, dass bei vielen Unternehmen die Rücklagen aufgebraucht sind. Möglicherweise sind auch die Corona-Hilfen nicht im gewünschten Umfang verfügbar oder werden innerhalb der erforderlichen Zeit nicht ausgezahlt. 

Haftungsrisiken 

Gerade bei älteren Unternehmen besteht für Geschäftsführer und Verantwortlichen ein erhebliches wirtschaftliches Risiko, auch privat von der Unternehmensinsolvenz in Mitleidenschaft gezogen zu werden. Neben der schon fast als typisch zu bezeichnenden Mithaftung für Kreditverbindlichkeiten kommt bei älteren Unternehmen die Krisenhaftung vermehrt ins Blickfeld. Die Geschäftsführer haften nach § 15a InsO und § 64 GmbHG in großem Umfang. Diese Haftung ist nicht beschränkt oder beschränkbar. Ab dem Eintritt der Krise sind die Geschäftsleiter verpflichtet, der Gesellschaft alle Zahlungen zu erstatten, die ein ordentlicher Geschäftsleiter nicht getätigt hätte. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällt es dem Insolvenzverwalter damit zu, zunächst einmal zu bestimmen, ab wann das Unternehmen in der Krise war. Dieser Zeitraum liegt meist weiter in der Vergangenheit als die Geschäftsleiter sich dies vorstellen können. Auch bei kleineren Unternehmen kommen so schnell hohe Summen zusammen, die der Insolvenzverwalter zurückfordert. 

Was ist zu tun? 

Stellen Sie sich offen und ehrlich die Frage, ab wann Ihr Unternehmen in die Krise gekommen ist. Ab wann werden Sie im Rückblick vernünftigerweise eingestehen müssen, dass Ihre Hoffnungen und Erwartungen an eine Erholung des Geschäfts nicht mehr zu rechtfertigen waren. Spätestens ab diesem Zeitpunkt sind Sie verpflichtet, alle Zahlungen der Gesellschaft zu erstatten. Das Geld wird vom Insolvenzverwalter gesammelt und dann am Ende an die Unternehmensgläubiger verteilt.



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