Koch Media – Abmahnung wegen Computerspiel

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Unterlassungserklärung und Schadenersatz

Sie haben ein Schreiben von der Kanzlei rka Rechtsanwälte aus Hamburg erhalten. Ihnen wird als Inhaber des Internetanschlusses vorgeworfen, einen illegalen Spiele–Download bereitgehalten zu haben. Davon ausgehend wird eine Verletzung des Urheberrechts behauptet. Die Vertreter der Koch Media verlangen innerhalb kurzer Zeit die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung eines Schadenersatzes für die Koch Media GmbH. 

Wie sollte man auf die Abmahnung der Koch Media reagieren?

Was tun, wenn Sie eine Abmahnung in den Händen halten? Folgende Grundregeln sollten Sie beachten:

Ob überhaupt eine Haftung besteht und in welcher Höhe, ist bei jeder Abmahnung im Einzelnen zu prüfen. Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes lohnt sich eine Prüfung gerade dann, wenn der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung nicht begangen hat.

Auch Eltern haften nicht immer für ihre Kinder. Selbst wenn der Download über Ihren Internetanschluss erfolgt ist, lohnt sich angesichts der aktuellen Rechtsprechung eine Überprüfung der Forderung. Die aufgrund der Protokollierung der IP-Adresse und der Auskunft des Providers vermutete Täterschaft des Anschlussinhabers für die Rechtsverletzung lässt sich unter Umständen entkräften.

Bundesweite Hilfe bei Abmahnungen 

Sofern Sie eine Abmahnung oder Einstweilige Verfügung erhalten haben, unterstützt Sie Anwaltskanzlei JOHANNES gern bei der Klärung der Rechtslage und des weiteren Vorgehens. 

Anwaltskanzlei JOHANNES berät und verteidigt bundesweit. Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie eine E-Mail.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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