Koch Media Vollstreckungsbescheid – Zwangsvollstreckung droht | Was tun?

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RKA Rechtsanwälte aus Hamburg vertreten die Koch Media GmbH und haben schon lange Zeit illegale Down- bzw. Uploads auf dem Radar. Ist der Fall nach Jahren immer noch nicht durch einen Profi abgeschlossen, dann wird mit dem Vollstreckungsbescheid jetzt versucht, an Ihr Geld zu kommen. Ein Vollstreckungsbescheid ist ein Schuldtitel. Die darin bezifferte Forderung wird rechtswirksam, wenn Sie jetzt nicht umgehend handeln.

Koch Media Vollstreckungsbescheid – Was tun?

Sie wissen nicht, wie Sie reagieren sollen? Folgende Schritte sollten Sie beachten:

1. Keine Zeit verschenken

Ein Einspruch gegen den Vollstreckungstitel ist Ihre letzte Chance. Innerhalb von 2 Wochen können Sie noch einen Einspruch erheben. Die Frist beginnt mit dem Tag der Zustellung bei Ihnen zu Hause. Das Zustelldatum ist auf dem gelben Briefumschlag notiert. Verpassen Sie diese Frist auf keinen Fall.

2. Einspruch

Ohne Einspruch wird der Koch Media Vollstreckungsbescheid rechtswirksam. Mithin kann man anschließend das Geld zwangsweise eintreiben. Oft wird der Gerichtsvollzieher am nächsten Amtsgericht mit der Eintreibung der Gelder beauftragt.

3. Kostenlose Beratung nutzen

Rufen Sie uns an. Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung beantworten wir Ihnen alle Fragen. Schnell erhalten Sie einen Überblick. Insbesondere können wir Ihnen sagen, ob Sie überhaupt in der Zahlungspflicht sind.

Was passiert nach einem Einspruch?

Nach dem Einspruch wird umgehend ein Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem für Sie zuständigen Amtsgericht anberaumt. Dem Vollstreckungsbescheid liegt immer eine Koch Media Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung zugrunde. Streitigkeiten nach dem Urhebergesetz sind besonderen Gerichten zugeordnet, um die Fachkompetenz der Richter zu erhöhen. In Berlin ist z. B. das Amtsgericht Charlottenburg mit Urhebersachen beschäftigt. Demnach kann das an Ihrem Wohnort zuständige Gericht von dem für Urheberrecht zuständige Gericht abweichen.

Was passiert in der mündlichen Verhandlung?

Vor Gericht wird die Haftung des damals abgemahnten Anschlussinhabers geklärt. Es wird also darüber entschieden, ob der Anschlussinhaber für den Download des Computerspieles in der Verantwortung steht oder nicht. Auch in dieser Situation helfen wir Ihnen. Hierbei betreut Sie Rechtsanwalt Werner, der als ehemaliger Abmahnanwalt bereits 1.200 Mahn- und Klageverfahren in sog. Filesharing-Fällen bearbeitet hat.

Nutzen Sie ein kostenloses Erstgespräch mit uns. Wir sind täglich von 9 – 20 Uhr erreichbar. 



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