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Körperverletzung im Amt - Zehn Monate auf Bewährung für Polizist

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Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 6. August 2013 einen 33-Jährigen Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich verhängte das Gericht eine Geldauflage von 3.000 Euro, die der Beamte an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen muss.

Im vorliegenden Fall hatte der Polizeibeamte im Januar einer gefesselten Frau auf der Polizeiwache München-Au mit einem Fausthieb das Nasenbein und einen Augenhöhlenboden gebrochen. Zwar lag vorliegend nach Ansicht des Gerichts eine Notwehrlage vor, da die junge Frau den Beamten provoziert und bespuckt habe, jedoch hätte der Beamte nicht zuschlagen dürfen. Die Handlung sei nicht erforderlich gewesen, um den vermeintlichen Angriff abzuwehren.

Der Fall hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. Bei einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten oder mehr hätte der Polizist seinen Beamtenstatus verloren.


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