Konto nach Tod leer geräumt ⚠️ Wer ist im Recht?

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Nachdem ein Familienmitglied gestorben ist, kommen auf die Erben einige Regelungen im Hinblick auf die Bankgeschäfte zu. Im Vordergrund steht die Frage, wer nach dem Tod Verfügungen vom Konto vornehmen darf. Nicht selten passiert es, dass das Konto nach dem Tod leer geräumt wurde, manchmal durch eigentlich nicht berechtigte Personen.

In unserem Beitrag erfahren Sie, unter welchen Umständen manchmal das Konto nach dem Tod leergeräumt wird. Ferner gehen wir darauf ein, wer generell nach dem Tod des Kontoinhabers berechtigt verfügen darf und was Erben tun sollten. Kommt es zu Problemen, können Sie Ihre Ansprüche unter Umständen durch einen Rechtsanwalt durchsetzen lassen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Vollmacht gilt nicht zwangsläufig immer über den Tod hinaus

  • Für Erben ist es empfehlenswert, nach dem Tod des Familienmitglieds sämtliche Vollmachten an die Bank zu widerrufen

  • Nicht selten können Erben ihr Recht durchsetzen, nämlich nach dem Tod das zu Unrecht verfügte Geld zurückzufordern

  • Bevollmächtigte müssen einen Nachweis erbringen können, wofür sie das verfügte Geld genutzt haben

Verfügungen vom Konto bereits vor dem Tod des Erblassers

Nicht selten nehmen Personen aufgrund einer Vollmacht Verfügungen vom Konto des späteren Erblassers schon zu dessen Lebzeiten vor. Das ist in der Regel der Fall, wenn ein Bevollmächtigter eine entsprechende Bankvollmacht besitzt. Erben sollten wissen, dass Bevollmächtigte solche Verfügungen vom Konto vor dem Tod im Hinblick auf deren Rechtmäßigkeit nachweisen müssen. 

Sie sollten darlegen, dass sie das Geld „im Sinne des Kontoinhabers“ verwendet haben. Seitens der Bank dürfen folgende Personen berechtigte Verfügungen vom Konto bereits vor dem Tod des späteren Erblassers vornehmen:

  • Verfügungsberechtigte

  • Inhaber einer Vollmacht bis zum Tod oder zu Lebzeiten sowie nach dem Tod

  • Eltern (nur bei minderjährigen Kontoinhabern)

Kontozugriff nach Todesfall: Wer darf jetzt verfügen?

Nach dem Tod eines Familienangehören führt dessen Kreditinstitut das Bankkonto grundsätzlich weiter. Das bedeutet, dass insbesondere die folgenden Transaktionen weiterhin ausgeführt werden:

  • Daueraufträge

  • Lastschrifteinzüge

  • Überweisungen (nach Prüfung)

Allerdings handhaben es den meisten Banken in der Praxis so, dass sie bei Bekanntwerden des Todes des Kontoinhabers das Konto sperren. Ab diesem Zeitpunkt haben normalerweise ausschließlich Personen einen Zugriff, die eine Kontovollmacht über den Tod hinaus besitzen oder zum Beispiel einen Erbschein vorzeigen können. Ein Recht auf die Sperrung des Kontos gibt es übrigens nicht.

Den Kontozugriff nach dem Todesfall bei der Sparkasse oder anderen Kreditinstituten regeln meistens die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. Grundsätzlich gibt zwei große Gruppen von Personen, die nach dem Tod weiterhin Verfügungen vom Bankkonto des Verstorbenen vornehmen dürfen. Das sind zum einen Kontobevollmächtigte und zum anderen Erbberechtigte. Beide Parteien müssen ihre Berechtigung nachweisen, beispielsweise mittels eines Erbscheins.

Sollte es mehrere Erben geben, wird eine Erbengemeinschaft gebildet. Für die Verfügungen bedeutet das, dass die Bank nur noch gemeinsame Transaktionen der Erbengemeinschaft gestattet. Aber auch ein über den Tod hinaus Bevollmächtigter darf rechtmäßige Verfügungen vom Konto vornehmen, zumindest aus Sicht des kontoführenden Kreditinstitutes. Allerdings ist das an eine Bedingung geknüpft.

Die nach dem Tod verfügten Gelder darf der Bevollmächtigte nicht für seine eigenen Zwecke nutzen. In diesen Fällen haben Erben sehr gute Chancen, das zu Unrecht verfügte Geld zurückzufordern. Eventuell ergibt sich daraus ein strafrechtlich relevantes Verhalten, in erster Linie die sogenannte Untreue auf Grundlage von § 266 StGB.

Wie sollten sich Erben im Todesfall eines Angehörigen verhalten?

Im rechtlichen Sinne sind die Erben nach dem Tod des Angehörigen sofort Eigentümer der Guthaben, die sich auf Bankkonten befinden. Dazu zählen nicht nur Geldguthaben, sondern beispielsweise Wertpapiere und sonstige Vermögenswerte. Um möglichst sofort unberechtigten Verfügungen der Bevollmächtigte entgegenzuwirken, sollten Erben folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Informieren Sie betroffene Banken über den Tod Ihres Angehörigen 

  • Widerrufen Sie existieren Vollmachten (falls bekannt)

  • Lassen Sie die betroffenen Konten sperren

Auf der Grundlage von § 168 Satz 2 BGB haben Erben jederzeit die Möglichkeit, vorhandene Vollmachten zu widerrufen. Das muss nicht einmal die gesamte Erbengemeinschaft tun, sondern es reicht bereits der Widerruf eines Erben aus. Nach einem solchen Widerruf darf das Kreditinstitut keine Verfügungen seitens des Bevollmächtigten mehr zulassen. 

Sollten bereits unberechtigte Verfügungen stattgefunden haben, besteht seitens der Erben ein Recht auf Rückzahlung. Dieses basiert vorrangig auf § 667 BGB. Betroffen sind nicht nur unberechtigte Verfügungen nach dem Tod, sondern ebenfalls vor dem Ableben des Angehörigen.

Wie setzen Erben ihre Schadensersatzansprüche durch?

Sollte es nach dem Tod des Kontoinhabers zu aus Sicht der Erben unberechtigten Verfügungen durch Bevollmächtigte gekommen sein, können betroffenen Personen das Geld zurückfordern. Im ersten Schritt muss der Bevollmächtigte den Erben mitteilen, welche Summe er verfügt hat. Zudem hat er nachzuweisen, wofür und warum er das Geld verwendet hat.

Notfalls können Erben ihr Auskunftsrecht durch einen Anwalt durchsetzen. Dazu besteht die Möglichkeit, Einblicke in die vergangenen Kontoumsätze zu erlangen. Sollten die Bevollmächtigten nicht glaubhaft nachweisen können, dass sie das Geld nicht für ihre eigenen Zwecke verwendet werden, existiert ein Schadensersatzanspruch.

Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch mit CDR-Legal

Sind sie Erbe und haben Ihrer Meinung nach unberechtigte Verfügungen seitens eines Bevollmächtigten vom Konto des Verstorbenen festgestellt? Dann vereinbaren Sie ein kostenloses, telefonisches Erstgespräch mit der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwaltskanzlei CDR-Legal

Da Sie in solchen Fällen ein Recht auf Rückzahlung der Gelder haben, hilft Ihnen die Anwaltskanzlei beim Durchsetzen Ihrer Ansprüche. Das gilt auch, wenn Ihnen der Bevollmächtigte eine Auskunft über den Zweck der Verfügungen verweigert oder Kontoauszüge zurückhält. 

Ebenso können Sie sich an die Kanzlei CDR-Legal wenden, falls Erben Sie als Bevollmächtigte beschuldigen, unrechtmäßige Verfügungen vorgenommen zu haben. Dann vertritt Sie CDR-Legal, wenn die Abhebungen aus Ihrer Sicht rechtens waren.


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