Kontosperrung wegen des Verdachts auf Geldwäsche!

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1. Kontosperre wegen des Verdachts auf Geldwäsche

Aufgrund einer Änderung des Geldwäschegesetzes gehen Banken aus Furcht vor eigener Sanktionierung mittlerweile sehr restriktiv bei einem Verdacht auf Geldwäsche vor. Dies führt mitunter dazu, dass Privat- oder Firmenkunden ungerechtfertigt das Konto gesperrt oder gar gekündigt wird, was existenzbedrohende Konsequenzen nach sich ziehen kann.

2. Warum gehen die Banken mittlerweile so restriktiv vor?

Nach der Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/1673 über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche hat sich das Risiko einer Strafbarkeit wegen Geldwäsche nach § 261 Strafgesetzbuch erhöht. Kreditinstitute und andere Finanzdienstleister sind nach § 43 Geldwäschegesetz dazu verpflichtet, einen etwaigen Verdacht auf Geldwäsche an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen ("FIU") zu melden.

Die Ausweitung der Strafbarkeit auf einen größeren Anwendungsbereich führt dazu, dass viel häufiger Verdachtsfälle an die FIU gemeldet werden als zuvor. Davon sind nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatkunden betroffen. Dies kann den Betroffenen mitunter teuer zu stehen kommen.

Ein solcher Verdacht kommt insbesondere dann auf, wenn Zahlungseingänge über höhere Geldsummen von einem Konto auf ein anderes erfolgen, ohne dass für den Finanzdienstleister, etwa der Hausbank, ein Herkunftsnachweis ersichtlich ist. Banken scheuen einerseits den hohen Kostenaufwand einer Prüfung, als auch mögliche Sanktionen durch die Aufsichtsbehörden, die ihnen drohen, wenn sie der Meldepflicht nicht nachkommen. Dies hat zur Folge, dass – oft ungerechtfertigt – selbst Privatkunden aufgrund eines Verdachts auf Geldwäsche das Girokonto gesperrt und gekündigt wird.

3. Wie lässt sich der Verdacht auf Geldwäsche ausräumen?

Bereits die Einzahlung einer Summe von 10.000 € oder Transaktionen im Zusammenhang mit Kryptowährung können den Verdacht auf Geldwäsche auslösen. Es können aber auch weitaus niedrigere Geldbeträge einen entsprechenden Verdacht auslösen, sofern die Verbindung mit einer Straftat in Betracht kommt.

Wer eine entsprechende Transaktion über eine höhere Geldsumme erwartet, sollte dies zuvor seiner Bank ankündigen und in jedem Fall darauf achten, die Herkunft des Geldes nachweisen zu können. Dazu sollten Rechnungen und Verträge sorgfältig aufbewahrt werden, um Unklarheiten beseitigen zu können.

4. Was sind die Konsequenzen einer Kontosperre?

Rechtsanwalt Kurdum von der Berliner Kanzlei Dr. Späth und Partner: "Zunächst hat die Sperrung zur Folge, dass der betroffene Kontoinhaber nicht mehr auf das eigene Konto zugreifen kann. Das bedeutet, dass weder Bargeld abgehoben werden kann noch Transaktionen über das Konto abgewickelt werden können. Dazu gehören Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriftverfahren. Dies wiederum kann Auswirkung auf die Kreditwürdigkeit des Betroffenen haben, da ausstehende Rechnungen nicht mehr bezahlt und laufende Kredite gegebenenfalls nicht mehr bedient werden können. Eine Kontosperrung kann auf diese Weise auch schnell eine existenzbedrohende Situation erschaffen. Auf die Kontosperrung folgt häufig die Kontokündigung, welche für die Betroffenen mit weiteren Unannehmlichkeiten und Kosten verbunden ist."

5. Wie kann man sich gegen eine Kontosperre wehren?

Da sich die Sperrung des Kontos über einen längeren Zeitraum erstrecken kann und die Nutzung des eigenen Kontos essentielle Bedeutung hat, etwa zur Zahlung der Miete, ist für die Betroffenen schnelles Handeln erforderlich, um wieder auf das eigene Konto zugreifen zu können. Mithilfe eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung kann die Bank dazu bewogen werden, die Sperrung des Kontos aufzuheben. Aufgrund der Eilbedürftigkeit ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Unterstützung daher in jedem Fall ratsam.

Rechtsanwalt Kurdum: "Wir haben in unserer Kanzlei etliche Fälle begleitet, in denen sich die vermeintlich "kleine" Bareinzahlung auf ein Konto über eine Kontosperre wegen eines Geldwäscheverdachts hin zu einer fristlosen Kündigung der gesamten Geschäftsbeziehung durch die Bank entwickelt hat mit der Konsequenz, dass mehrere Darlehen in sechsstelliger Höhe in kürzester Zeit umgeschuldet werden sollten, dies verbunden mit einem beabsichtigten negativen Schufa-Eintrag. Hier galt es für uns, schnell und klar für den Mandanten "die Kastanien aus dem Feuer zu holen", was uns auch durchweg geglückt ist."


Spezialisierte Anwälte der Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner beraten Sie gern persönlich.

Bitte wenden Sie sich auch gern direkt an Rechtsanwalt Kurdum unter: "kurdum@dr-spaeth.com".

Wir führen gern eine kostenlose Erstberatung durch und übernehmen auch die Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte ist seit 2002 und damit seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht für ihre Mandanten tätig.


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